Microsoft word - 413_mb_03.doc

Merkblatt
U
Amt für Umwelt
Feuern im Freien
(Abfallverbrennen im Freien)

Dieses Merkblatt richtet sich an Architekturbüros, Bauherrschaften, Bauunternehmen, Handwerker, Einwohnerge-
meinden, Bau-, Umweltschutzkommissionen, Bürgerinnen und Bürger.

Worum geht es?
Mit steigenden Entsorgungskosten wächst die Versuchung, Abfall illegal zu entsorgen. Das Verbrennen von Abfällen im Freien zähltzu den häufigsten Fehlverhalten. Wer seine Abfälle auf diese Weiseentsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und sich selber,denn die vorschriftswidrig verbrannten Abfälle hinterlassen in derLuft, im Boden und in den Gewässern Schadstoffe, die vor allem inunmittelbarer Umgebung wirken. Durch das Verbrennen von grü-nem, nassem Holz, von Stauden und Grünzeug aller Art werdenSchadstoffe freigesetzt, und die Nachbarn können zusätzlich mitRauch und Gestank belästigt werden. Das Abbrennen von Stoppel-feldern und Grasböschungen schadet zudem der Pflanzen- und Tierwelt. Was ist verboten?
• Verboten ist das Verbrennen von nassen oder grünen Wald-, • Nicht zulässig ist das Verbrennen von Abfällen aller Art, insbe- sondere Haushaltkehricht, Papier, Karton, Kunststoff, Verpa-ckungsmaterial und Ähnliches. • Verboten ist auch das Verbrennen von Restholz aus der holz- verarbeitenden Industrie und dem holzverarbeitenden Gewer-be sowie von Baustellen. • Auch Altholz aus Gebäudeabbrüchen, Umbauten und Renova- tionen sowie Möbel, Kisten, Harassen, Paletten und Ähnlichesdürfen nicht im Freien verbrannt werden. • Brauchtumsfeuer wie am 1. August sind kein Anlass zur illega- Ausnahmen:
• Trockene, natürliche Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien
verbrannt werden, wenn nur wenig Rauch entsteht und dieNachbarschaft nicht belästigt wird. Die Wiederverwertungdurch Häckseln und Kompostieren ist dem Verbrennen vorzu-ziehen. • Erlaubt sind 1. August-, Chutzen-, Grill- oder ähnliche Feuer, sofern dazu trockenes, unbehandeltes Holz verwendet wird. Die Gemeinden können strengere Vorschriften erlassen, müssen
diese jedoch selber vollziehen.
Wofür ist eine
• Das Verbrennen von Waldrestholz bedarf einer Bewilligung des Bewilligung
erforderlich?
http://www.so.ch/departemente/volkswirtschaft/wald-jagd-fischerei/abteilung-wald/adressen-forstdienst/forstreviere-nach-gemeinden.html Amt für Umwelt · Werkhofstrasse 5 · 4509 Solothurn · Tel. 032 627 24 47 · Fax 032 627 76 93 · E-Mail: [email protected] www.afu.so.ch
• Brände an ausgewählten Objekten im Rahmen von Militär- übungen benötigen die Zustimmung des zuständigen Bundes-amtes und des Amtes für Umwelt. (siehe Merkblatt zum Thema Löschübungen): (51 K): http://www.so.ch/fileadmin/internet/bjd/bumaa/pdf/stoffe/aw30n.pdf • Brände im Rahmen der Ausbildung von Feuerwehren, Zivil- schutz und Demonstrationsveranstaltungen benötigen die Zu-stimmung der Solothurnischen Gebäudeversicherung (siehe Merkblatt zum Thema Löschübungen): (51 K): http://www.so.ch/fileadmin/internet/bjd/bumaa/pdf/stoffe/aw30n.pdf Gesetzliche
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Art. 30, 30c, 61 USG). Grundlagen
Eidg. Luftreinhalte-Verordnung (Art. 1, 26b LRV). Kantonale Verordnung über die Abfälle (§§ 16, 31 KVA). Strafbestimmungen: Siehe Art. 61 USG und § 31 KVA. Kontrolle, Strafverfolgung:
Die Gemeinden sind für die Kontrolle des Verbotes zur Abfall-
verbrennung im Freien zuständig.
Die Kantonspolizei ist für die Durchsetzung des Verbotes zur Ab-
fallverbrennung im Freien zuständig. Bei Widerhandlung ist Straf-
anzeige einzureichen.
Entsorgungs-
vorschläge
Siehe Merkblatt zum Thema Altholz weiterhelfen?
Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF)
Amt für Umwelt
Fachstellen Luftemissionen und
Abfallwirtschaft
Solothurnische
Gebäudeversicherung
Polizei Kanton Solothurn
Schanzmühle
Werkhofstrasse 33
4504 Solothurn
Tel. 032 627 71 11

Bau- und / oder Umweltschutz- kommission der Gemeinde

Source: http://www.muehledorf-so.ch/Verbrennen%20von%20Abfaellen.pdf

walterangelini.it

Walter Angelini is born in a small village in the heart of the Brian-za region of northern Italy on 1st July 1991. He has a happy childhood surrounded by friends and family, and spends much of his time trekking, playing tennis, swimming and attending the local football school. At just six years old, he expresses the wish to attend a dance school. And so his artistic journey starts in a small

Dermatology patient preparation

DERMATOLOGY, ALLERGY & EAR DISEASE SERVICE: PATIENT PREPARATION If you’re unsure of the specific skin or ear problem that your pet may suffer from, you may make your initial appointment with the Dermatology, Allergy, & Ear Disease Specialists without any individual patient preparation or drug withdrawals for the initial examination. Initial exam fee = $100 (These

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