50-07250011_de

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006
Handelsname :
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1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs
Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant :
Straße/Postfach :
Nat.3Kenn./PLZ/Ort :
Telefon :
Telefax :
Ansprechpartner :
1.4 Notrufnummer
außerhalb der üblichen Geschäftszeiten: +49 (0) 5425 / 9514220
2. Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Leichtentzündlich. · Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. · Reizt die Augen. · Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. F ; R 11 · N ; R 51/53 · Xi ; R 36 · R 67 · R 66 2.2 Kennzeichnungselemente
Richtlinie 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG
Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts
R3Sätze
Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. S3Sätze
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. Sicherheitsdatenblatt
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Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. Von Zündquellen fernhalten 4 Nicht rauchen. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen
Enthält DISULFIRAM. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. 2.3 Sonstige Gefahren
2.4 Zusätzliche Hinweise
Bei Gebrauch Bildung explosiver / leichtentzündlicher Dampf4Luft4Gemische möglich.
3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
KOHLENWASSERSTOFFE, C64C7, ISOALKANE, CYCLENE, < 5% N4HEXAN ; Registrierungsnummer (EG) : 0142119486291436 ; Entz. Fl. 2 ; H225 Asp. 1 ; H304 STOT einm. 3 ; H336 Aqu. chron. 2 ; H411 ETHYLACETAT ; Registrierungsnummer (EG) : 0142119475103446 ; EG4Nr. : 205450044; CAS4Nr. : 14147846 Entz. Fl. 2 ; H225 Augenreiz. 2 ; H319 STOT einm. 3 ; H336 ACETON ; EG4Nr. : 200466242; CAS4Nr. : 6746441 Entz. Fl. 2 ; H225 Augenreiz. 2 ; H319 STOT einm. 3 ; H336 BUTANON ; EG4Nr. : 201415940; CAS4Nr. : 7849343 Entz. Fl. 2 ; H225 Augenreiz. 2 ; H319 STOT einm. 3 ; H336 DISULFIRAM ; EG4Nr. : 202460748; CAS4Nr. : 9747748 STOT wdh. 2 ; H373 Akut Tox. 4 ; H302 Sens. Haut 1 ; H317 Aqu. chron. 1 ; H410 Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
4. Erste3Hilfe3Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste3Hilfe3Maßnahmen
Nach Einatmen
Frischluft zuführen. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt
Mit Wasser und Seife abwaschen, nachspülen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt
Reichlich mit Wasser spülen (10415 Min.). Kontaktlinsen entfernen, Augenlider geöffnet halten. Einen Arzt rufen. Sicherheitsdatenblatt
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Nach Verschlucken
Sofort Arzt rufen. Sicherheitsdatenblatt oder Etikett vorzeigen. Stoff genau benennen. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Kann explosive Dampf4Luft4Gemische bilden. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
5.4 Zusätzliche Hinweise
Löschwasser nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Aufgrund des Anteils organischer Lösemittel von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Eindringen in Kanalisation, Gruben oder Keller verhindern. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zuständigen Behörden in Kenntnis setzen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Aufgenommenes Material vorschriftsmäßig entsorgen. Für ausreichende Lüftung sorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte
6.5 Zusätzliche Hinweise
Es werden Dämpfe organischer Lösemittel freigesetzt. 4 Zündquellen fernhalten.
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Nur verwenden an Plätzen mit ausreichender Luftabsaugung. Hinweise zum Brand3 und Explosionsschutz
Von Zündquellen fernhalten 4 nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Zusammenlagerungshinweise
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
Behälter dicht geschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort lagern.
Lagerklasse VCI :
7.3 Spezifische Endanwendungen

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
KOHLENWASSERSTOFFE, C64C7, ISOALKANE, CYCLENE, < 5% N4HEXAN TRGS 900 4 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D ) TRGS 900 4 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D ) TRGS 900 4 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D ) Aceton / Harn / Expositionsende bzw. Schichtende TRGS 900 4 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D ) 24Butanon / Harn / Expositionsende bzw. Schichtende TRGS 900 4 Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz ( D ) Sicherheitsdatenblatt
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz3 und Hygienemaßnahmen
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten. Bei der Arbeit nicht Essen und Trinken 4 Nicht Rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Mit Produkt beschmutzte Kleidung sofort ausziehen. Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Atemschutz
Atemschutz ist erforderlich an nicht ausreichend entlüfteten Arbeitsplätzen und bei der Spritzverarbeitung. Für kurzzeitigen Einsatz: Filterschutzmaske 4 Kombinationsfilter 4 Typ AX4P3 (für Gase und Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt unter 65°C / Partikelfilter 4 Kennfarbe: braun/weiß) Handschutz
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374) aus Neoprenkautschuk 4 Speziallaminaten 4 Entsprechende Schutzhandschuhe z.B. von Mapa4Professionnel (Spontex Deutschland GmbH, Mönchengladbach): STANZOIL ® 4 CHEM4PLY ® 4 Da es sich um ein komplexes Lösemittelgemisch mit polaren und unpolaren Anteilen handelt, haben alle genannten Handschuh4Materialien für einzelne Bestandteile nur eine mittlere bis kurze Durchdringungszeit (Permeationsindex 2 bis 4 entsprechend 30 bis 120 Minuten). Am besten geeignet sind Laminat4Handschuhe aus mehreren Materialschichten. Die Durchbruchzeit (maximale Tragedauer) ist von Handschuhmaterial und Wandstärke sowie Temperatur abhängig und ist beim Schutzhandschuhhersteller für den benutzten Typ (z.B. auch im Internet unter www.mapa4professionnel.com) zu erfahren. Nur als Spritzschutz geeignet sind Einmal4Handschuhe. Augenschutz
Dichtschließende Schutzbrille (EN 166) benutzen. Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den AGW4Grenzwerten zu halten, muß ein geeignetes Atemschutzgerät getragen
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

Erscheinungsbild
Sicherheitsrelevante Daten
Schmelzpunkt/3bereich :
Siedepunkt/3bereich :
Flammpunkt :
9.2 Sonstige Angaben

10. Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 10.2 Chemische Stabilität
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Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine bei bestimmungsgemäßer Verwendung. 10.5 Unverträgliche Materialien
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei sachgerechter Lagerung und Handhabung.
11. Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 11.2 Erfahrungen aus der Praxis
An der Haut: Reizt Haut und Schleimhäute. Am Auge: Reizwirkung. Sensibilisierung: Durch Hautkontakt Sensibilisierung möglich.
12. Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 12.3 Bioakkumulationspotenzial
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 12.4 Mobilität im Boden
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 12.5 Ergebnisse der PBT3 und vPvB3Beurteilung
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. 12.6 Andere schädliche Wirkungen
Die Zubereitung wurde nach der konventionellen Methode der Richtlinie 1999/45/EG auf Umweltgefahren überprüft. Falls als umweltgefährlich eingestuft, siehe Details in Abschnitt 2. 12.7 Weitere Hinweise
Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht ausgehärtete Produktreste: Sondermüll 4 Ausgehärtete oder getrocknete Produktreste: Hausmüll bzw. Gewerbemüll 4 örtliche Vorschriften beachten. Abfallschlüssel
Europäischer Abfallkatalog: 08 04 09*: Klebstoff4 und Dichtungsmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten. Hinweis: Die Abfallklassifizierung kann sich je nach Einsatzgebiet des Produktes ändern. Bitte EG4Richtlinie 2001/118/EC beachten. Ungereinigte Verpackung
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Empfehlung
Verpackungen sind restzuentleeren. Restentleerte Verpackungen mit ausgehärteten Produktanhaftungen können dem Recycling zugeführt werden. Verpackungen mit nicht ausgehärteten Produktresten sind wie der Stoff zu entsorgen.
14. Angaben zum Transport
14.1 UN3Nummer
14.2 Ordnungsgemäße UN3Versandbezeichnung
IMDG3Code
ADHESIVES ( HYDROCARBONES, C64C7, ISOALKANES, CYCLICS, ICAO3TI / IATA3DGR
14.3 Transportgefahrenklassen
Klassifizierungscode :
Kemlerzahl :
Tunnelbeschränkungscode :
Sondervorschriften :
Gefahrzettel :
IMDG3Code
EmS3Nummer :
Sondervorschriften :
Gefahrzettel :
ICAO3TI / IATA3DGR
Sondervorschriften :
Gefahrzettel :
14.4 Verpackungsgruppe
14.5 Umweltgefahren
ADR/RID : N
IMDG3Code : P
ICAO3TI / IATA3DGR : N
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

15. Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits3 und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften
Nationale Vorschriften sind darüber hinaus zu beachten. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Brennbare Flüssigkeit (R11), GefStoffV : Anhang III Nr. 1 (Brand4 und Explosionsgefahren) und § 7 Abs. 3 beachten. Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
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Summe organischer Stoffe der Klasse I : < 1 % Wassergefährdungsklasse
Sonstige Vorschriften
Mögliche Beschäftigungsbeschränkungen nach Mutterschutzrichtlinienverordnung oder Jugendarbeitsschutzgesetz beachten. Internationale Vorschriften
Hinweis zur Einstufung: Aufgrund von Testergebnissen eingesetzter Rohstoffe wird R 51/53 zugeordnet. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden.
16. Sonstige Angaben

Sonstige Hinweise
Sicherheitsrelevante Änderungen
02.2 Gefahrenbestimmende Komponente/n zur Etikettierung · 02.2 GHS 4 Sicherheitshinweise · 02.2 GHS 4 Ergänzende Gefahrenmerkmale · 03. Gefährliche Inhaltsstoffe R3Sätze der Inhaltsstoffe
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. GHS Gefahrenhinweise der Inhaltsstoffe
Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

Source: http://www.i-m.de/gefahrstoffe/259913.pdf

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