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Bestätigung über den Erhalt einer Belehrungsanweisung zur Verhinderung
von unbeabsichtigtem Doping beim Start bei nationalen Wettkämpfen im
BVDG-Mastersport (Stand 1. September 2011)
Es ist sorgfältig zu prüfen, ob die rezeptpflichtigen oder rezeptfreien Medikamente bzw. Mittel, die eingenommen werden, nicht auf der Dopingliste stehen. Hierzu steht eine Liste von zulässigen und verbotenen Medikamenten bzw. Substanzen zur Verfügung, die jeweils auf den neuesten Stand gebracht wird. Diese Liste kann von der Webseite der NADA (Nationale Anti-Doping-Agentur) www.nada-bonn.de herunter geladen oder über die Medikamentendatenbank der NADA unter www.nadamed.de direkt online überprüft
Im nationalen Sport muss nur noch für wenige verbotene Substanzen ein Antrag auf
Medizinische Ausnahmegenehmigung bei der NADA gestellt werden. Hierzu ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular im Original zusammen mit einer aktuellen, ausführlichen ärztlichen Stellungnahme und ggf. weiteren Befunden einzureichen. Dies gilt für anabole Substanzen bei Athleten unter 65 Jahre, für Insulin bei unter 50-jährigen sowie für Erythropoetin, Wachstumshormon und einige unspezifische Stimulantien generell. Für alle ansonsten verbotene Substanzen bzw. Medikamente, wie z.B. Blutdruckmittel mit Diuretika gilt für Master-Athleten, die keinem Testpool (Kontrollsystem) angehören, dass lediglich ein Attest benötigt wird, in dem der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit der Anwendung bestätigt. Das Attest muss bei jedem Wettkampf mitgeführt und in Kopie dem Dopingkontrollformular beigefügt werden. Diese Regelung ist speziell für Masters eingeführt worden und gilt nur für den nationalen Bereich.
Seit dem 1. Januar 2011 ist für Asthmasprays mit den Wirkstoffen Salbutamol und Salmeterol und Kortison zur Inhalation sowie für Injektionen von Kortisonpräparaten in Gelenke, Sehnen und in die Haut keine Bescheinigung mehr nötig, sie müssen aber weiterhin bei einer Dopingkontrolle angegeben werden. Es versteht sich von selbst, dass Atteste und Formulare nur Anerkennung finden, wenn sie vollständig und korrekt ausgefüllt sind und bei einer Dopingkontrolle vorgelegt werden. Bei Zweifeln oder Unklarheiten, die mit Hilfe der Unterlagen und Informationen aus dem Internet (www.nada-bonn.de) nicht geklärt werden können, empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Antidopingbeauftragten des BVDG, Dr. Christian Baumgartner (vorzugsweise eMail [email protected] oder – nur in sehr dringenden Fällen – unter Tel. 0172 8909287). Diese Belehrungsanweisung ist von jedem Teilnehmer bei Deutschen Meisterschaften zu unterschreiben und der Meldung beizufügen. Eine nicht vorhandene oder unvollständig ausgefüllte Belehrungsanweisung bedingt ein Startverbot. Heinz Kuhn, BVDG-Masterreferent
Ich bestätige hiermit, die vorstehenden Regelungen zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben und mich dementsprechend zu verhalten. Name/Verein: ……………………………………………………………………………………………………………. Datum/Unterschrift:…………………………………………………………………………………………………….

Source: http://www.rudi-seidel.eu/Belehrung-NADA-neu.pdf

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