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Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakult¨ Prof. Dr. Karl Graf Ballestrem – Prof. Dr. Jan Tonnemacher 1.1 Ethik, Sittlichkeit und Moral . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.3 Die Aufgaben des Deutschen Presserats aus ethischer Perspektive . . 1.4 Individualnormen und Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1 Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Geschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.3 Der Presserat heute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.4 Der Pressekodex . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2.5 Beschwerdeordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4.1 Berichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 4.2 Exkurs: Suizidberichterstattung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.3 Die R¨ugen des Presserats . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Der Deutsche Presserat versteht sich als Selbstkontrollinstanz der deutschen Presse.
Als moralische Instanz k¨onnte man ihn das Gewissen“ der Printmedien nennen.
Wie dieses Gewissen arbeitet, soll im folgenden dargestellt werden. Das geschiehtzun¨achst allgemein in drei Schritten.
Im ersten Kapitel geht es darum, Begriffe wie Ethik und Moral, Sittlichkeit undNorm zu kl¨aren. Der theoretischen Einordnung der Arbeit des Deutschen Presse-rats in ein ethisches System folgt im zweiten Kapitel die eigentliche Vorstellungder Kontrollinstanz. Seine unterschiedlichen Aufgaben werden im Verlauf seiner Ge-schichte beschrieben; Pressekodex und Beschwerdeordnung werden kurz zusammen-gefaßt. Schließlich wird in einem dritten Schritt gefragt, ob der Deutsche Presseratals Selbstkontrollinstanz der Presse funktioniert und wo seine Schw¨achen liegen.
Dem allgemeinen Teil dieser Arbeit folgt ein spezieller Teil. An einem Musterfall ausdem Bereich der Suizidberichterstattung wird die Arbeitsweise des Presserats vor-gestellt. Eingeschoben ist ein Exkurs mit Ergebnissen empirischer Untersuchungen ¨uber die Wirkung unterschiedlicher Arten von Suizidberichterstattung. Der spezielle Teil schließt mit einem praxiserprobten Leitfaden“ f¨ur legitime, das heißt moralisch verantwortbare Berichterstattung ¨uber Suizide, der ¨uber die entsprechenden Richt-linien des Deutschen Presserats hinausreicht, weil er sie ausf¨uhrt und begr¨undet.
Die Hauptaufgabe des Deutschen Presserats ist die Wahrung der journalistischenBerufsethik.1 Das Wort Ethik stellt in diesem Fall einen allgemeinen Oberbegriffdar. Gegenstand der Ethik ist das menschliche Handeln. Praktische Philosophieund Ethik sind synonyme Begriffe. W¨ahrend sich die theoretische Philosophie mitdem Sein und dem Erkennen besch¨aftigt, beobachtet die praktische Philosophie dasPh¨anomen der Sittlichkeit. Dabei beschr¨ankt sich die praktische Philosophie wederauf eine reine Metaethik noch auf das Er¨ortern von Moralprinzipien. Sie versuchtvielmehr, die Sittlichkeit zu beobachten und im Alltag besser zu verwirklichen. Hiersieht der Deutsche Presserat seine Aufgabe: Er will im speziellen Bereich der Print-medien die Sittlichkeit verbessern. Ethik ist also allgemein die Untersuchung desPh¨anomens der Sittlichkeit mit wissenschaftlichen Hilfsmitteln. Die Sittlichkeit istals menschliche Eigenschaft beobachtbar. Sie gr¨undet im freien Willen des Menschen.
W¨are der Mensch determiniert, h¨atte sittliches Handeln keinen Sinn. Die Sittlichkeitan sich ist unver¨anderbar. Sie kann jedoch in unterschiedlichen Situationen unter-schiedliches Verhalten zur Folge haben.
Was ein Mensch tun oder lassen muß, um sittlich gut zu handeln, ist in Normen fest-gelegt. Im Gegensatz zur Sittlichkeit ist unter einer Norm ein zukunftsorientierterHandlungsmaßstab zu verstehen. Eine Norm beinhaltet eine konkrete Handlungsan-weisung, die zun¨achst in ihrer Anwendung nicht ethisch reflektiert, das heißt nichtauf ihre Sittlichkeit hin ¨uberpr¨uft wird. Thematisch zusammenh¨angende Normen bil-den eine Moral. Eine Moral kann demnach als System von Normen oder als Samm-lung von Handlungsgrunds¨atzen in einem Bereich, definiert werden. Dementspre-chend k¨onnte auch formuliert werden: Der Deutsche Presserat dient der Wahrungder journalistischen Berufsmoral.2 Normen m¨ussen vom gesellschaftlichen Konsens getragen werden. Dabei ist es un-erheblich, ob sie nur konventionell oder ob sie juristisch festgelegt sind. In welcherForm sie vorliegen, h¨angt vornehmlich von ihrem Inhalt wie von ihrer Relevanz f¨urdie Gesellschaft ab. Regelungen des Straßenverkehrs sind sinnvollerweise gesetzlichfestgelegt, w¨ahrend f¨ur das Verhalten beim Essen lediglich Konventionen gelten.
Von der Entstehung her gesehen entwickeln sich die geschriebenen Gesetze aus denungeschriebenen. Beide stehen in einer Wechselwirkung zueinander. Beide dienendemselben Zweck: Sie regeln den sozialen Umgang der Menschen untereinander. Ih-re Grundlage ist eine unver¨anderliche Ethik auf deren Basis Einzelnormen formuliert 1Vgl. Einleitung zum Pressekodex in: Deutscher Presserat, Publizistische Grunds¨atze, S. 3.
werden. Die Normen werden im Alltag befolgt, ohne hinterfragt zu werden. Dadurcherf¨ullen sie ihre Entlastungsfunktion f¨ur den Menschen.
Mißachtet ein Mitglied der sozialen Gruppe, in der eine Norm gilt, diese Normso weitgehend, daß sein abweichendes Verhalten die Toleranzgrenze der Gruppeerreicht, setzt normalerweise ein Prozeß sozialer oder juristischer Sanktionen ein.
Bleiben die Sanktionen aus oder erweisen sie sich als wirkungslos, weist das daraufhin, daß die Norm nicht mehr auf allgemeinen Konsens st¨oßt. Wird aber eine Ein-zelnorm von einem gr¨oßeren Teil der sozialen Gruppe, f¨ur die sie gilt, nicht mehrbefolgt, setzt ein Reflexionsprozeß zu ihrer Rechtfertigung ein. Im Ergebnis kanndie Norm sowohl abgesichert werden – sie wird wieder befolgt, weil sie als sinnvollanerkannt wird –, oder es wird eine neue Norm aufgestellt.
Im positiven Recht erm¨oglichen Generalklauseln, kleinere Normenverschiebungen ¨uber die Rechtsprechung aufzufangen. Bei gr¨oßeren ¨ ze selbst erg¨anzt, ge¨andert oder erneuert werden. Im Bereich der ungeschriebenenGesetze werden kleine ¨ Anderungen einer Norm durch unmerkliches Verschieben der Toleranzgrenze aufgefangen, gr¨oßere ¨ Anderungen f¨uhren zu neuen Normen.
Die Aufgaben des Deutschen Presserats aus ethischerPerspektive Grob gegliedert hat der Deutsche Presserat zwei Aufgaben. Er soll allgemein diePressefreiheit bewahren helfen und speziell f¨ur eine moralisch legitime Pressebe-richterstattung sorgen. Beide Aufgabenbereiche sind ethikrelevant: der erste, weilethische G¨uter wie Wahrheit und Freiheit gesch¨utzt werden sollen, der zweite, weileinzelne moralische Normen gesch¨utzt werden sollen.
Der erste Aufgabenbereich betrifft den Schutz der Pressefreiheit nach außen wienach innen. Der Deutsche Presserat will Mißst¨ande im Pressewesen“ feststellen und auf deren Beseitigung“ hinwirken, f¨ur unbehinderten Zugang zu den Nach- richtenquellen“ eintreten und Entwicklungen entgegentreten, die die freie Informati- on und Meinungsbildung des B¨urgers gef¨ahrden k¨onnten.“3 Presseintern besch¨aftigtsich der Deutsche Presserat beispielsweise mit Fragen der redaktionellen Mitbestim-mung. Presseextern, das heißt dem Staat gegen¨uber, bem¨uht sich der Presserat umdie Mitgestaltung des Presserechts. Es ber¨uhrt als Teil des Medienrechts viele un-terschiedliche Bereiche des Rechts. Bei Dingen, die die Redaktion betreffen, handeltes sich im wesentlichen immer um ¨ Außerungsrecht. Bei Verlagsproblemen, wie bei- spielsweise den Fragen der Pressekonzentration, spielen auch andere Rechtsbereichewie hier das Karellrecht eine Rolle.
3Vgl. Satzung f¨ur den Tr¨agerverein des Deutschen Presserats e. V., § 9. Bis zur Neufassung der Satzung 1985 sollten zudem Strukturver¨anderungen in der Presse beobachtet werden.
Grunds¨atzlich k¨onnen fast alle journalistisch strittigen F¨alle auf das Spannungs-verh¨altnis zwischen Pressefreiheit4 und dem Schutz der Menschenw¨urde sowie derpers¨onlichen Freiheitsrechte5 zur¨uckgef¨uhrt werden. Der ethische Grundwert Pres-sefreiheit wird in einer Vielzahl von Einzelbestimmungen garantiert wie auch ein-geschr¨ankt. Zu den Privilegien der Massenmedien z¨ahlen beispielsweise das Infor-mationsrecht oder das Zeugnisverweigerungsrecht entsprechend den Landespresse-gesetzen. Der Pressefreiheit sind Grenzen gesetzt beispielsweise im Gesetz ¨uber dieVerbreitung jugendgef¨ahrdender Schriften oder durch Paragraphen allgemeiner Ge-setze wie denen des Strafgesetzbuches, des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeitenoder des B¨urgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hinzu kommt die Rechtsprechung, diedurch die Auslegung der Gesetze eigene Normen schafft. So ist beispielsweise das be-sonders im Medienrecht h¨aufig relevante allgemeinen Pers¨onlichkeitsrecht“ nach § 823, Abs. 1 BGB, das Ergebnis richterlicher rechtsfortbildender Rechtssch¨opfung“6.
Die konkrete rechtliche Ausgestaltung der Grundwerte ist jeweils das Ergebnis einerG¨uterabw¨agung, an der der Presserat als Lobbyist der Pressefreiheit mitwirkt, bei-spielsweise als Sachverst¨andiger in Anh¨orungsverfahren des Deutschen Bundestagesoder durch ¨offentliche Stellungnahmen.
Die zweite Aufgabe des Deutschen Presserats liegt im Bereich dessen, was nach posi-tivem Recht zwar erlaubt ist, nicht aber moralischem Handeln entspricht. W¨ahrendsich der Presserat im Recht bem¨uht, den ethischen Grundwert der Pressefreit zukonkretisieren, steht im Bereich der ungeschriebenen Gesetze der Schutz der Personvor den Printmedien im Mittelpunkt. Dadurch erf¨ahrt der Presserat, wie sich gesetz-liche Regelungen f¨ur die Pressefreiheit im Einzelfall auch gegen die Menschenw¨urdeauswirken k¨onnen. Da der Presserat auf beiden Ebenen aktiv ist und dadurch selbsteiner gewissen Spannung ausgesetzt ist, sollte von seiner grunds¨atzlichen Strukturher die Neigung bestehen, ausgleichend eingreifen zu k¨onnen.
Im Bereich der ungeschriebenen Gesetze will der Presserat pr¨aventiv Empfehlungen und Richtlinien f¨ur die publizistische Arbeit“ geben und im nachhinein gegebenen-falls Beschwerden ¨uber Presseberichterstattung nachgehen.7 Richtlinienvorgabe undBeschwerdebehandlung betreffen Vorg¨ange, die zwar legal, nicht jedoch legitim sind.
Zu den Pr¨aventivmaßnahmen z¨ahlen neben Beratungen und Informationen auchAus- und Fortbildungskurse, die regelm¨aßig beispielsweise im Deutschen Journali-stenzentrum (Haus Busch, Hagen) angeboten werden. Beschwerden behandelt derPresserat nach zwei unterschiedlichen Reaktionsmustern: Meist wird die verletzteNorm unreflektiert als richtig angenommen, untersucht, ob tats¨achlich gegen sieverstoßen wurde, und gegebenenfalls ger¨ugt. Seltener kommt es zur ethischen Refle-xion einer Norm. Dies ist jedoch n¨otig, wenn eine Norm durch besondere Umst¨andein Frage gestellt wird. Wenn beispielsweise die Norm man soll die Intim- und Pri- 4Artikel 5, Abs. 1, des Grundgesetzes.
5Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes.
6Sch¨afer, Rz. 195.
7Vgl. Satzung f¨ur den Tr¨agerverein des Deutschen Presserats e. V., § 9.
vatsph¨are von Politikern wahren st¨andig verletzt wird, ist es notwendig, nach einerBegr¨undung dieser Handlungsnorm zu fragen; die Norm wird auf ihre Sittlichkeithin gepr¨uft.
Die Normen-Begr¨undung findet in einem zweiteiligen Prozeß statt. Zun¨achst wirdreduktiv durch Selbstreflexion an einem konkreten Urteil das sittliche Bewußtseinauf sein Prinzip zur¨uckgef¨uhrt. Man streicht dabei alles Situationsbedingte, um dieQualit¨at der Sittlichkeit an sich herauszusch¨alen. Die Vorgehensweise in der zwei-ten Phase des Normenbegr¨undungsprozesses ist dagegen deduktiv. Vom allgemeinensittlichen Prinzip ausgehend ¨uberpr¨uft der Mensch seine Handlungsweisen, seine Mo-ral, auf ihre Sittlichkeit, auf das zuvor herausgestellte sittliche Prinzip hin. So wirdgelebte Moral sittlich nachpr¨ufbar und erh¨alt ihr Fundament. Das allgemeine sitt-liche Prinzip wiederum ist in der Metaphysik verankert, da verantwortungsvollesoder sittliches Handeln die freie Willensentscheidung f¨ur das Gute voraussetzt. Da-bei ist es unerheblich, ob das Gute ¨uber einen bestimmten Gottesbegriff oder ausder Anthropologie hergeleitet wird.
Da sich der Deutsche Presserat als moralische Berufsinstanz versteht, stellt sich dieFrage, wie er einmal aufgestellte und ethisch reflektierte Normen durchsetzen kann.
Ob Normen eingehalten werden, h¨angt nicht allein vom gesellschaftlichen Konsensab. Entscheidend ist auch die emotionelle Gebundenheit an ein pers¨onliches Ge-gen¨uber. So wird beispielsweise einer Bitte, nicht zu rauchen, weil Kleinkinder imRaum sind, in der Regel gern entsprochen. Der Bitte des Staates aus Umwelt-gr¨unden einen Katalysator in das Auto einzubauen, werden jedoch freiwillig nurwenige B¨urger entsprechen, weil das unmittelbar betroffene Gegen¨uber fehlt. Nurper Gesetz l¨aßt sich eine solche Regel durchsetzen. Das Gesetz wiederum wird be-folgt, weil der Umweltschutz auf allgemeinen Konsens st¨oßt. Allein aufgrund derFurcht vor Sanktionen kann kein Gesetz auf Dauer Bestand haben.
Verhaltensnormen im Bereich der ungeschriebenen Gesetze gelten demnach nur in-nerhalb ¨uberschaubarer Kleingruppen. Hier kann der Mensch sein Verhalten kurz-fristig ¨andern, wenn es nicht den gew¨unschten Erfolg hat. Sein Verhalten ist vonHemmungsinstinkten bestimmt. Je komplexer jedoch die Gruppe strukturiert ist, inder eine Norm gelten soll, desto mehr fehlt der ¨ Handelns, oder er kommt so sp¨at, daß man nicht mehr korrigierend eingreifen kann.
So kann beispielsweise ein Wissenschaftler, der zusammen mit anderen in einemTeam an einem Forschungsprojekt arbeitet, oft nicht mehr die Auswirkungen seinerForschungsergebnisse ¨uberblicken.
Die Folge ist, daß er sich schließlich ¨uber m¨ogliche Auswirkungen ¨uberhaupt keineGedanken macht. Auch die Hemmungsinstinkte kommen nicht zum Tragen. So wirktder Gedanke an eine Demutsgeste beim Abwurf einer Atombombe auf tragischeWeise komisch. Ausschlaggebend f¨ur das Verhalten sind vielmehr andere Normen, wie beispielsweise Vorgaben des Chefs erf¨ullen oder Geld verdienen, um die Familiezu ern¨ahren etc.
Auch bei den Medien besteht das Problem des anonymen Gegen¨ubers. Die Wirkun-gen eines Artikels bei der Leserschaft betrachtet der Journalist nicht unbedingt vommoralischen Standpunkt. Die Norm, den durchaus auch berechtigten wirtschaftlicheInteressen des Verlages zu gen¨ugen, kann die Norm einer moralisch legitimen Bericht-erstattung ¨uberlagern. Allenfalls dort, wo ein Journalist einen pers¨onlichen Bezugzu den Menschen hat, ¨uber die er schreibt, greift die ethisch bedeutendere Normbeispielsweise des Pers¨onlichkeitsschutzes gegen¨uber der ethisch unbedeutsamerenNorm der Auflagensteigerung.
Eine ungekl¨arte Frage der praktischen Philosophie ist, wie moralische Normen auchin komplexen Institutionen ihrer ethischen Relevanz entsprechend befolgt werdenk¨onnen – jemand der die Auflage seiner Zeitung steigert, handelt ja nicht schlecht;die Frage ist nur, wer den Preis daf¨ur bezahlt.
Die L¨osung, Handlungsprinzipien der Kleingruppe auf komplexe Systeme zu ¨ubert-ragen muß scheitern, da in Großgruppen andere Gesetzm¨aßigkeiten gelten. Einzel-interessen werden hier kaum dem Gemeininteresse untergeordnet werden. Das l¨aßtsich beispielsweise bei der Verwirklichung der EG oder bei den Streitigkeiten in denUN sehen. Auch der Versuch, durch Appelle, Verhaltens¨anderungen zu erreichen,ist zum Scheitern verurteilt. Appelle k¨onnen keine konkreten Handlungsanweisun-gen enthalten, weil niemand nachweisen kann, daß durch ein bestimmtes Handelnder gew¨unschte Erfolg erzielt wird. Appelle bleiben demnach so allgemein, daß ihreWirkung verpufft. Selbst wenn sich jede Einzelperson im Sinne des Appells verhielte,folgt daraus nicht, daß auch das kollektive Handeln richtig ist.
Eine funktionierende Individalethik, das heißt moralisches Verhalten der Einzelper-sonen, ist die Grundlage f¨ur ein gutes Zusammenleben in komplexen Systemen. Sieist notwendige Voraussetzung, nicht aber hinreichend. Die Strukturen der Institutio-nen m¨ussen so beschaffen sein, daß einerseits subsidi¨ar soviel Kompetenz wie m¨oglichin Kleingruppen gelegt wird, in denen die Individualethik greift, und daß anderer-seits die Institutionen durch sich selbst wie durch unabh¨angige St¨abe laufend aufden einzelnen Entscheidungsebenen kontrolliert werden. Einen solchen Stab stelltder Deutsche Presserat dar. Ob der Deutsche Presserat tats¨achlich in der Lage ist,seine Kontrollfunktion ausreichend wahrzunehmen, wird im dritten Kapitel dieserArbeit besprochen.
Zusammenfassend l¨aßt sich bisher festhalten: Der Deutsche Presserat besch¨aftigtsich speziell mit ungeschriebenen Gesetzen, in allgemeinen Fragen aber gegebenen-falls auch mit deren ¨ Ubergang zum positiven Recht und mit dem posititven Recht selbst. Bei seiner speziellen Aufgabe dient er vor allem der Normenbewahrung, beigrunds¨atzlichen Entscheidungen aber auch der Normenbegr¨undung. Der DeutschePresserat ist eine berufsmoralische Instanz der Printmedien.
Formell gesehen ist der Deutsche Presserat ein Gremium des Tr¨agervereins Deut- scher Presserat e.V.“. Mitglieder des Vereins sind auf journalistischer Seite der Deut-sche Journalisten-Verband und die IG Medien, auf verlegerischer Seite der Bundes-verband Deutscher Zeitungsverleger e.V. und der Verband Deutscher Zeitschriften-verleger sowie aus vereinsrechtlichen Gr¨unden jeweils eine nat¨urliche Person derMitgliedsorganisationen.
Der Deutsche Presserat setzt sich zusammen aus zehn Vertretern der Verleger, dievon den Bundesverb¨anden der deutschen Zeitungs- bzw. Zeitschriftenleger benanntwerden, und aus zehn Journalisten, die vom Deutschen Journalisten-Verband undder IG Medien benannt werden. Aus deren Mitte w¨ahlt der Deutsche Presserat zehnMitglieder, die einen Beschwerdeausschuß bilden.
Entsprechend der Gesch¨aftsordnung des Deutschen Presserats und seines Beschwer-deausschusses tagt das Plenum des Deutschen Presserats viermal j¨ahrlich ehrenamt-lich. Beschl¨usse werden mit Zweidrittenmehrheit der Anwesenden gefaßt, mindestenszehn Mitglieder m¨ussen da sein. Der Beschwerdeausschuß tagt ¨ofters. Die Arbeitwird verg¨utet. Beschl¨usse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefaßt,mindestens sieben Mitglieder m¨ussen da sein.
Der Deutsche Presserat hat keinen unmittelbaren Vorg¨anger. Als begrenzt vergleich-bare Einrichtung kann h¨ochstens die Reichsarbeitsgemeinschaft der deutschen Presevon 1922 gelten.8 Gegr¨undet wurde der Deutsche Presserat am 20. November 1956.
Die Zeitschriftenverleger sind seit 1957 dabei. Damals verdoppelte sich die Mitglie-derzahl von zehn auf zwanzig. Das Hauptmotiv f¨ur die Gr¨undung einer Selbstkon-trollinstanz der Presse war die Angst vor staatlichen Zensurinstanzen, wie sie imEntwurf f¨ur ein Pressegesetz der Bundesregierung im M¨arz 1952 von Bundesinnen-minister Robert Lehr vorgesehen waren. Verleger und Journalisten wollten staatli-chen Maßnahmen zuvorkommen.9 Die verfassungsm¨aßige Zul¨assigkeit des Deutschen Presserats wurde 1959 durch dasHamburger Oberlandesgericht (OLG) gekl¨art, das eine Klage des Stern“ letztin- stanzlich zur¨uckwies.10 Der Stern“ hatte eine Unterlassungs- und Schadenersatz- klage eingereicht: Die Zensur des Presserat durch eine R¨uge verstoße gegen dasWettbewerbsrecht. Das OLG entschied, daß sich das Zensurverbot nach Art. 5 Abs.
8Vgl. Fischer, Renaissance, S. 321.
9Vgl. Meyn, S. 85 f.
10Urteil 3 U 141 (142) (143)/1959 vom 17.12.19959.
1 GG nur gegen staatliche Stellen richte. Die Zul¨assigkeit des Presserats ergebe sichaus Art 9 Abs. 3 GG (Vereinigungsfreiheit zur Wahrung und F¨orderung der Arbeits-und Wirtschaftbedingungen). Der Pressrat sei keine Standesgerichtsbarkeit, die vondieser Vereinigungsfreiheit nicht gedeckt w¨urde.
Die Arbeitsschwerpunkte der ersten Jahre betrafen vor allem das Verh¨altnis vonPresse und Staat. 1956 trat der Presserat gegen eine ¨ merechts in Bayern ein, 1957 gegen den Ausschluß von Fotografen aus dem Bun-destag, 1958/59 gegen die Lex Soraya“, 1960 gegen die Regierungsvorlage f¨ur ein Im Laufe der Zeit wandelten sich die Aufgaben von Beschwerden gegen den Staatzum Vertreten der Leserschaft. Als die staatlichen Eingriffe in die Pressefreiheitweniger wurden, nahm die Uneinigkeit im Presserat zu.12. In den sechziger Jah-ren stand eine wenig effektive Arbeit gegen die Pressekonzentration im Mittelpunktder Bem¨uhungen des Presserats. Der Vorschlag einer Sachverst¨andigenkommissi-on der Bundesregierung f¨ur Marktanteilsbegrenzung von Großverlagen wurde vomPresserat verworfen. Bei presseinternen Fragen wie beispielsweise der redaktionellenMitbestimmung gab es immer wieder Abstimmungspatts. Innerhalb des Presseratsbildeten die Verleger und Journalisten jeweils Fraktionen.13 1972 gr¨undete der Zentralausschuß der Werbewirtschaft (ZAW) einen Pr¨asidialaus-schuß f¨ur Verbraucherwerbung, den sp¨ateren Deutschen Werberat.14 Der DeutschePresserat gab seine Kompetenz in bezug auf Werbung weitgehend an der Werberatab. Unabh¨angig davon spielte das Thema Werbung in der Arbeit des DeutschenPresserats weiterhin eine Rolle. So wurde beispielsweise am 25. November 1992 dieRichtlinie 7.1 ¨uber redaktionell gestaltete Anzeigen um eine Richtlinie 7.2 erg¨anzt,in der Schleichwerbung durch unentgeltliche Ver¨offfentlichung von PR-Texten ver-urteilt wird.
Die Arbeit des Deutschen Werberats gestaltet sich im Endeffekt leichter und effekti-ver als die des Presserats, weil in der Werbebranche die Grundregel auf allgemeinenKonsens st¨oßt, daß unlautere Methoden langfristig mehr Nachteile als Vorteile brin-gen. Bei unlauteren Methoden in der Berichterstattung gibt es dagegen keine nen-nenswerten Sanktionen durch die Leserschaft, was f¨ur die Maßnahmen des DeutschenPresserats zu einem Legitimationsdefizit f¨uhren kann. Der Deutsche Werberat siehtes als eine seiner Hauptaufgaben an, mehr Gesetze in einer Branche zu verhindern,die bereits bis ins kleinste Detail juristisch kontrolliert wird. So ist es beispielsweiseverboten, in der H¨orfunkwerbung f¨ur Eierteigwaren mit H¨uhnergegacker zu werben.
Dies sei irref¨uhrend, wenn Trockenei verwendet werde. Der Deutsche Werberat hatzudem den Vorteil, daß er medien¨ubergreifend zust¨andig, das heißt nicht auf diePrintmedien beschr¨ankt ist, wie der Presserat. Trotzdem erweist sich in manchen 11Vgl. Meyn, S. 86 ff.
12Vgl. ebd., S. 85; vgl. auch Zimmer.
13Vgl. Meyn, S. 89.
14Vgl. Fischer, Renaissance, S. 328.
Teilbereichen auch die Arbeit des Deutschen Werberats als wenig effektiv, beispiels-weise was den Schutz von Kindern vor der Werbung – wie in der Werbung – oderdie Darstellung von Frauen in der Werbung betrifft.
Einen wichtigen Einschnitt in der Geschichte des Deutschen Presserats stellt dasJahr 1976 dar. Formell wurde der Deutsche Pressrat am 30. Juni 1976 Gremium desneu gegr¨undeten Tr¨agervereins. Im selben Jahr trat das Gesetz zur Gew¨ahrleistung der Unabh¨angigkeit des vom Deutschen Presserat eingesetzten Beschwerdeausschus-ses“ in Kraft.15 Es beinhaltet vor allem die finanzielle F¨orderung des DeutschenPresserats durch den Deutschen Bundestag. Die weitere Finanzierung erfolgt wiezuvor durch die Tr¨agervereine sowie durch Spenden.
Von Ende 1981 bis Ende 1985 ruhte die Arbeit des Deutschen Presserats. Anlaßwar eine Falschmeldung des K¨olner Express im August 1981. In der Berichterstat-tung ¨uber einen Mordfall wurde dem Express verunglimpfende Darstellung des Toten“ vorgeworfen. Der Presserat r¨ugte das Blatt. Der Anwalt des Express, KlausMathy, schrieb dem Presserat, es bestehe keine Verpflichtung zum Abdruck derR¨uge. Auch der Verleger des Express, Alfred Neven DuMont, zugleich Vorsitzenderdes Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, weigerte sich zun¨achst, die R¨ugeabzudrucken.16 Daraufhin ließen die Journalisten im Presserat ihre Mandate ruhen.
Der Presserat war arbeitsunf¨ahig. Seit der Einrichung des Beschwerdeausschusses1972 hatte der Presserat bis dahin mehr als 600 Beschwerden bearbeitet und 39¨offentliche R¨ugen ausgesprochen, von denen sechs abgedruckt worden waren.17 DieWeigerung Alfred Neven DuMonts war zwar der Ausl¨oser f¨ur die Lahmlegung desPresserats, nicht aber die eigentliche Ursache. Die Hauptgr¨unde lagen in der Fraktio-nenbildung, die eine sinnvolle Arbeit unm¨oglich machte, sowie in der grunds¨atzlichenWeigerung der Verleger, auch in fr¨uheren F¨allen, R¨ugen abzudrucken.
Am 18. Dezember 1985 nahm der Deutsche Presserat seine T¨atigkeit wieder auf.
Einige ¨ Anderungen waren die Voraussetzung f¨ur die Wiederbelebung. Die meisten Verlage verpflichteten sich f¨ur eine Probezeit, R¨ugen abzudrucken. Inzwischen giltdie Verpflichtung f¨ur die meisten Verlage zeitlich unbeschr¨ankt.18 Die Tr¨agerorga-nisaitonen des Vereins benennen keine Vorsitzenden oder Verbandsmitarbeiter alsMitglieder im Presserat. Dadurch soll vermieden werden, daß Funktion¨are statt Ver-leger in das Gremium entsandt werden. Es d¨urfen nur verantwortliche Verleger f¨urden Presserat benannt werden.19 Die Journalisten haben sich dazu verpflichtet, keineRundfunkjournalisten als Mitglieder zu benennen, wie es vorher der Fall war. Neuist auch die Regelung, daß der Austritt eines Verbandes den Presserat aufl¨ost.
15Vgl. Fischer, Presser¨ate, S. 131 ff.
16Vgl. Zimmer.
17Vgl. Wiedemann, Selbstkontrolle, S. 171.
18Vgl. ebd., S. 176.
19Vgl. Meyn, S. 95 und 97.
Das Plenum des Presserats besch¨aftigt sich mit unterschiedlichen aktuellen Themen,beispielsweise mit dem Problem der F¨alschung von Fotos durch elektronische Bildbe-arbeitung, mit Grenzen der Satire, (Fall Titanic – Engholm“), mit Gewaltdarstel- lungen, mit dem Pers¨onlichkeitsschutz bei Zweitver¨offentlichungen, mit Eingriffenin die Intimssph¨are (Fall: Lady Diana im Fitnessstudio), mit Verhaltensgrunds¨atzef¨ur Polizei und Presse (Fall Gladbeck), mit Zeitschriftenwerbern, mit dem Ami-goverhalten von Journalisten etc. Im Mittelpunkt der Arbeit des Plenums stehenweniger gesetzgeberische Initiativen denn Richtlinienvorgaben und Beschwerdef¨allevon allgemeiner Bedeutung.
Am 12. Dezember 197320 hat der Presserat eine Pressekodex beschlossen, der diewichtigsten Punkte f¨ur eine moralisch gute Berichterstattung zusammenfaßt. Da-neben waren seit 1959 Richtlinien f¨ur die publizistische Arbeit entwickelt worden,die 1990 systematisiert und den einzelnen Kodexziffern zugeordnet wurden. DerPressekodex dient der Wahrung der Berufsethik. Es geht nicht um rechtliche Haf-tungsgr¨unde.
In den 16 Grunds¨atzen wird zuallererst die Achtung vor der Wahrheit herausgestellt.
In weiteren Punkten wird die Sorgfaltspflicht angesprochen. Die Presse soll freiwil-lig Richtigstellungen bringen. Bei Beschwerden ¨uber Berichterstattung bei denenauf Gegendarstellung geklagt werden kann, weist der Presserat jedoch nur auf die-se juristische M¨oglichkeit hin, tritt selbst jedoch nicht in Aktion. F¨ur Journalistenhat er jedoch die Brosch¨ure Grunds¨atze f¨ur die Behandlung von Gegendarstel- lungsanspr¨uchen durch Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen. Eine Anleitung desDeutschen Presserats f¨ur die Praxis“ herausgegeben.
Ein zweiter inhaltlicher Schwerpunkt in den Grunds¨atzen betrifft unlautere Metho-den bei der Informationsbeschaffung. Journalisten sollen die Vertraulichkeit bewah-ren, von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, Anzeigen und redak-tionelle Teile trennen und unbestechlich sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz der Privat- und Intimsph¨are, außerbei ¨offentlichem Interesse. Die Journalisten sollen keine unbegr¨undeteten Beschul-digungen aussprechen, nicht gegen sittliches oder religi¨oses Empfinden verstoßen,keine Gewaltdarstellungen bringen, keine Vorurteile bei Ermittlungs- und Gerichts-verfahren und keine medizinischen Berichte, die falsche Hoffnungen wecken k¨onnen,ver¨offentlichen.
Im Grundsatz 16 schließlich ist die Abdruckpflicht von R¨ugen festgehalten.
20Aktuelle Fassung vom 23. November 1994.
Die aktuelle Beschwerdeordnung gibt es seit dem 25. Februar 1985.21 Beschwerde-berechtigt ist jedermann. Allein 1993 sind 335 Beschwerden eingereicht worden, dieTendenz ist zunehmend. Der Presserat darf auch von sich aus t¨atig werden, wasbislang allerdings noch nicht vorgekommen ist. Grunds¨atzlich ist der Beschwerde-ausschuß zust¨andig, allgemeine Fragen k¨onnen im Plenum er¨ortert werden.
Die Beschwerde muß schriftlich mit dem entsprechenden Artikel und unter Angabedes Beschwerdegrundes eingereicht werden. Offensichtlich unbegr¨undete Beschwer-den werden aussortiert. Der Beschwerdegegner erh¨alt eine Frist, die Sache durchRichtigstellung oder durch Abdruck eines Leserbriefs ¨offentlich in Ordnung zu brin-gen. Diese Regelung ist 1985 zur bis dahin g¨angigen Praxis hinzugenommen worden.
Der Beschwerdeausschuß des Presserats ¨uberpr¨uft die Wiedergutmachung. Wird sieunterlassen oder als unzureichend befunden, wird die Beschwerde weiter behandelt.
Erweist sich eine Beschwerde als begr¨undet, k¨onnen gegen den Beschwerdegegnerdrei Stufen von Sanktionen verh¨angt werden: ein Hinweis, eine Mißbilligung undeine R¨uge. Nur die R¨uge ist abdruckpflichtig. Der Abdruck kann unterbleiben, wennes der Beschwerdef¨uhrer w¨unscht.
Jede Kontrollinstanz ist, wenn sie ernst genommen wird, der Kritik desjenigen aus-gesetzt in dessen Auftrag kontrolliert wird und desjenigen, der kontrolliert wird.
Eine besondere Qualit¨at kommt der Kritik zu, wenn es sich bei der Kontrollinstanznicht um einen eigenst¨andigen Stab handelt, sondern Kontrolleur und Kontrollierterein und dieselbe Person sind, wie es beim Presserat der Fall ist. Unproblematischersind Kontrollinstanzen, bei denen Auftraggeber und Kontrolleur identisch sind, wiebeispielsweise bei den Verbraucherverb¨anden.
Hier setzt die erste Kritik am Deutschen Presserat an. Als reine Selbstkontrollin-stanz kann er leicht in ein Glaubw¨urdigkeitsdefizit geraten. Der Presserat mußte aber immer wieder erleben, daß ausgerechnet jene, die laut Verfassungs- und Geset-zesauftrag berufen sind, Kritik zu ¨uben, selbst ¨uberaus kritikempfindlich und nichtbereit sind, ihr eigenes Verhalten im eigenen Beruf anprangern zu lassen – ein Selbst-verst¨andnis, das zu denken gibt.“22 Staatliche Mitglieder im Presserat k¨onnten einwenig mehr an Neutralit¨at bewirken, w¨urden andererseits aber das Selbstkontroll-prinzip durchbrechen.
Das Glaubw¨urdigkeitsdefizit ist allerdings nicht nur prinzipieller Natur, wie bei jederSelbstkontrollinstanz. Der Deutsche Presserat st¨arkt durch Regelungen und Verhal- 21Aktuelle Fassung vom 18. Feburar 1992.
22Meyn, S. 95.
ten diesen Vorwurf. So werden beispielsweise die Befangenheitsregeln bei Beschwer-deverfahren eher lax ausgelegt.23 Es gibt keine Revisionsm¨oglichkeit. Die Wieder-aufnahme eines Verfahrens ist nur m¨oglich, wenn vollkommen ver¨anderte Umst¨ande– zum Beispiel R¨ucknahme einer R¨uge wegen Wiedergutmachung durch ein Presse-organ – dazu Anlaß geben. Außerdem soll nach § 9 Abs. 5 der Satzung des Tr¨ager-vereins die Informations- und Meinungsfreiheit der B¨urger im Einvernehmen mit den Tr¨agerorganisationen“ gesch¨utzt werden, eine Satzungsformulierung, die an derNeutralit¨at des Presserats zweifeln l¨aßt.
Uberhaupt ist der gesamte allgemeine Aufgabenbereich des Presserats – das heißt,alles außer der Richtlinienvorgabe und der Beschwerdebehandlung – weitgehendidentisch mit den Aufgaben der Verlegerverb¨ande. Auch sie treten f¨ur die innereund ¨außere Pressefreiheit ein, auch sie wollen die Selbst¨andigkeit der Presse unddie publizistische Vielfalt erhalten. Hier wird eher ein Schutz der Presse denn einSchutz vor der Presse als Aufgabe formuliert. Mißtrauen kann auch durch die Rege-lung auftauchen, daß alle Sitzungen unter Ausschluß der ¨ was sicher in vielen F¨allen auch sinnvoll ist. Nach der Gesch¨aftsordnung kann dieseRegelung in Einzelf¨allen aufgehoben werden.24 Ein Kritikpunkt ganz anderer Art ist der mangelnde Bekanntheitsgrad verursachtdurch eine mangelnde Medienpr¨asenz des Presserats. Einerseits ist es sicherlichschwierig, Multiplikatoren f¨ur eine Kritik zu finden, wenn der Kritisierte selbst derMultiplikator ist. Allerdings nimmt der Bekanntsheitsgrad des Presserats zu, wennman die wachsende Anzahl der eingehenden Beschwerden sowie die wachsende Zahlvon Informationsgesuchen als Maßstab nimmt.
Das geringe Echo in den Medien kann allerdings auch darauf zur¨uckzuf¨uhren sein,daß der Presserat keinen R¨uckhalt innerhalb der Printmedien hat. Den Mitgliedernwird Mangel an Autorit¨at vorgeworfen. Sie seien Moralapostel“, die Kollegenschel- te“ betreiben.25 Der in diesem Zusammenhang aufgef¨uhrte Vorwurf, daß es sich beiden Mitgliedern des Presserats um eine Ansammlung von Funktion¨are handele, d¨urf-te mit der neuen Regelung ¨uber die Zusammensetzung des Rats von 1985 entkr¨aftetworden sein.26 Inwiefern auch nach der Reform des Presserats der Vorwurf der Handlungsunf¨ahig-keit wegen Fraktionenbildung gilt, l¨aßt sich von außen schwer beurteilen. Einenunabh¨angigen Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses, der Abstimmungspatts ver-meiden sollte, gab es nur von 1977 bis 1981. Er sollte durch den damals erstmaliggew¨ahrten Bundeszuschuß bezahlt werden. Seit der Wiederbegr¨undung des Presse-rats von 1985 gibt es lediglich einen j¨ahrlich alternierenden Vorsitzende (mal Jour-nalist, mal Verleger) in Plenum und Beschwerdeausschuß.27 23Vgl. Zimmer.
24Vgl. Wiedemann, Tods¨unden, S. 87.
25Vgl. Zimmer, vgl. auch Wiedemann, Tods¨unden, S. 83.
26Vgl. Zimmer; vgl. auch Wiedemann, Tods¨unden, S. 89 f.
27Vgl. Wiedemann, Tods¨unden, S. 88 f.
Ein weiteres Problem stellen die Geldquellen dar. Die staatliche Finanzierung (1987:185.000 Mark) des Presserats deckt nur einen Teil (weniger als die H¨alfte) der entste-henden Kosten. Das ¨ubrige Geld wird durch die Tr¨agervereine und durch Spendenaufgebracht. Eine solche Regelung l¨aßt auch ohne konkrete Anhaltspunkte leicht denVerdacht der Bestechlichkeit aufkommen, sofern die Finanzierung nicht transparentgemacht wird, was nicht der Fall ist.28 Ein Kritikpunkt ganz anderer Art besteht seit der Gr¨undung des Presserats: Er seilediglich ein Alibi der Presse gegen staatliche Kontrollmaßnahmen. Einer staatlichenKontrolle zuvorzukommen, war sicherlich ein Anlaß f¨ur die Einrichtung der Selbst-kontollinstanz, die Ernsthaftigkeit ihrer Bem¨uhungen wird inzwischen jedoch kaumnoch bezweifelt.29 Auch die Kritik, daß der Presserat ¨uberfl¨ussig sei, da die juristi-schen Regelungen als Schutz des B¨urgers vor der Presse ausreichend seien, d¨urftekaum greifen, da die Grauzone und damit das Aufgabenfeld des Presserats zwischengesetzlich und moralisch verbotener Berichterstattung groß ist.
Schließlich ist der Presserat einer Anzahl von Kritikpunkten ausgesetzt, die seinenAufgabenbereich betreffen. Die allgemeine Aufgabe, die Pressefreiheit zu wahren, ist,so wie sie vom Presserat vertreten wird, identisch mit den entsprechenden Zielen derVerlegerverb¨ande. Die Arbeit des Presserats k¨onnte effektiver sein, wenn er sich aufdie reine Richtlinienvorgabe und Beschwerdebehandlung beschr¨anken w¨urde.30 W¨ahrend die Aufgaben des Presserats als zu vielf¨altig kritisiert werden, wird seinWirkungskreis innerhalb der Medien als zu klein eingesch¨atzt. Die Beschr¨ankungauf die Presse wird der aktuellen Medienlandschaft nicht gerecht. ¨ Deutsche Werberat m¨ußte der Presserat als Medienrat ¨ubergreifend zust¨andig sein.
Selbst innerhalb der Presse besitzt der Presserat nur eingeschr¨ankte Kompetenzen,da Beschwerden ¨uber Anzeigenbl¨atter beispielsweise nicht m¨oglich sind. Auch dieBeschwerdeaufnahme gegen¨uber der Yellow Press ist eingeschr¨ankt, da unterschied-liche Maßst¨abe bei den verschiedenen Printmedien angewandt werden.31 Die massivste Kritik gegen die Arbeit des Presserats d¨urfte der Vorwurf mangelnderEffektivit¨at in der Bearbeitung von Beschwerden32 und der Vorwurf einer butter- weiche Spruchpraxis“ sein, da hier die Wirkung des Presserats an sich angezweifeltwird. Auf 806 Beschwerden zwischen 1986 bis 1989 kamen nur 23 R¨ugen, wovonwiederum nur 16 abgedruckt wurden.33 Versch¨arfend kommt die unklare Form desR¨ugenabdrucks hinzu. Sie braucht nicht im Wortlaut wiedergegeben werden und darfmit einem Kommentar versehen werden. Aufgrund mangelnder Sanktionsm¨oglich-keiten k¨onnte der Presserat als Tiger ohne Z¨ahne“ bezeichnet werden.34 28Vgl. Wiedemann, Selbstkontrolle, S. 178 und 180.
29Vgl. Wiedemann, Tods¨unden, S. 84 f.
30Vgl. ebd., S. 85 f.
31Vgl. Wiedemann, Selbstkontrolle, S. 201.
32Vgl. Wiedemann, Tods¨unden, S. 91 f.
33Vgl. ebd., S. 93.
34Vgl. ebd., S. 90 f.
An Originaltexten soll im folgenden beispielhaft gezeigt werden, wie der Presseratin Aktion tritt, wie seine Sanktionen aussehen und wie der Presserat pr¨aventiv inAktion treten k¨onnte.
F¨unf Zeitungen schildern den Sprung eines 15j¨ahrigen M¨adchens aus dem Flurfen- ”ster eines Hochhauses. In allen Berichten ist von Liebeskummer die Rede, der denTod des M¨adchens verursacht habe. Die Familie bem¨angelt in Beschwerden beimDeutschen Presserat die unwahre Berichterstattung. S¨amtliche Zitate seien frei er-funden. Die Mutter habe mit keinem Reporter gesprochen. Die Tochter sei wedertabletten- noch alkohols¨uchtig gewesen. Sie habe auch keinen Streit mit den Elterngehabt.“35 Bild, Ausgabe Berlin/Brandenburg, 23. April 1993, S. 1 und 6 Der Artikel ¨uber den Suizid der 15j¨ahrigen wird auf der Titelseite mit einemBild des M¨adchens angek¨undigt. Der Artikel selbst ist ¨uberschrieben: Nicole (15). Sprung in den Liebestod“. Beigestellt ist dem Artikel ein großes Fotomit dem Bildtext: Nicole Schr¨oder (15). H¨ubsch, lebensfroh, gute Sch¨ulerin.
Sie stand im Mittelpunkt ihrer Clique. Sie hatte zwei Freunde.“ Im Text stehtunter anderem: Jetzt sitzt Andreas in Schutzhaft. Mario kam mit Freunden Super Illu, 19 (1993), S. 24 f.
Wegen dieses aktuellen Beitrags erscheint die Seite SUPER ILLU hilft“ erst wieder im n¨achsten Heft“ heißt es in einem Hinweis am Fuß einer Doppelseite.
Zwei Berichte werden kombiniert gebracht: auf der linken Seite ein Fall ausLeipzig, wo ein Freund seine Freundin ermordert haben soll, auf der rechtenSeite ein großes Bild versehen mit dem Text: Nicole, 15 (vom Hochhaus ge- sprungen)“. Drei kleinere Bilder finden sich ebenfalls auf der Seite, darunter: Mario, Nicoles Schwarm vor Andreas“ sowie Fotos von dem Mahnmal vor ”der Schule, das Mitsch¨uler f¨ur die 15j¨ahrige errichtet hatten. Im Text heißtes: Die Eltern hatten den Geburtstagstisch mit Kuchen, 15 Kerzen und einer Marlene-Dietrich-Hose geschm¨uckt. Sagen: Nicole wirkte so gl¨ucklich. Strahl- te, als sie zur Schule ging“ . . . F¨ur Nicole bricht die Welt zusammen. Sie steht auf, geht zum Haus Birkenallee 71. F¨ahrt in den 10. Stock, ¨offnet das Fenster,f¨allt. Nicole knallt auf die ¨ Uberdachung des Hauseingangs. Ist sofort tot. Ihre Freunde haben dort ein Kreuz augestellt, Blumen – und einen letzten Gruß: Wir haben Dich alle sehr geliebt!“ Nur eben der eine nicht mehr – Andreas!“ 35Deutscher Presserat, Jahrbuch 1993, S. 125.
36Andreas soll Nicole verlassen haben, Mario soll Nicoles voriger Freund gewesen sein.
Berliner Zeitung, 23. April 1993, S. 23 Unter dem Titel Liebeskummer am Geburtstag: Nicole (15) st¨urzt sich in den Tod“ wird der Suizid der 15j¨ahrigen sensationell geschildert. Rechts aufder Seite wird ein aus dem Satz herausgestelltes großes Portr¨at des M¨adchensgebracht: Zerbrach an ihrer ersten großen Liebe; Nicole S. (15)“. Weiterhin findet sich ein kleineres Bild des Hochhauses mit einer Nachzeichnung des Falls: Aus diesem Fenster st¨urzte sich Nicole“. Ein drittes Bild zeigt Mitsch¨uler ”des M¨adchens vor dem Hochhaus. Im Text taucht gegen¨uber den anderenZeitungsberichten eine neue Interpretation des Suizids auf: Eine Version, an die Nicoles Mutter nicht glauben will: Meine Kleine ist niemals von alleingesprungen.“ Berliner Kurier, 23. April 1993, S. 1 und 8 Der Berliner Kurier bringt eine große Ank¨undigung auf der Titelseite. DerVorname und der abgek¨urzter Nachname des M¨adchens ( Nicole Sch.“) werden ebenso genannt wie ihre Schule und Klasse ( Klasse 8c“, Nicoles Schule in der Konrad-Wachsmann-Straße 40“). Im Text wird behauptet: nahm sehr oft Tabletten, trank auch Alkohol“ Gegen¨uber den anderen Bl¨attern wird einallgemeiner Teil angeh¨angt: Liebeskummer, Schulprobleme und Zwist mit den Eltern sind die h¨aufigsten Ursachen f¨ur Selbstmorde unter Jugendlichen. . . .
sagt Psychologin Ute Lorbeer von der Berliner Beratungsstelle NEUhland“ f¨ur siuzidgef¨ahrdete Kinder.“ Eine kleines Foto des Hochhauses ist dem Artikelbeigestellt.
Die f¨unfte Zeitung37 brachte am 23. April 1993 eine kurze Agenturmeldung Aus Liebeskummer hat ein 15j¨ahriges M¨adchen in Frankfurt (Oder) ihrem ”Leben ein Ende gesetzt. Sie st¨urzte sich aus einem Fenster im 10. Stock ei-nes Hochhauses. Alle Wiederbelebungsversuche des gerufenen Notarztes schlu-gen fehl. Das M¨adchen hatte gegen¨uber Schulkameraden Selbstmordabsichtenge¨außert, weil ihr Freund sie verlassen hatte.“ Je nach Art der Berichterstattung ¨uber Suizide k¨onnen weitere Suizide verursachtoder aber auch verhindert werden. F¨ur die Hinterbliebenen kann die Berichterstat-tung eine große psychische Belastung sein, die zu der Trauer um den Verstorbenenund vielleicht zu Selbstvorw¨urfen hinzukommt. Daß ein Journalist mit seinem Be-richt Nachahmungssuizide f¨ordern kann, ist m¨oglicherweise vielfach unbekannt. Hierm¨ußte der Presserat durch detailliertere Informationen pr¨aventiv vorbeugen.38 Daß 37Der Name wird auf Wunsch des Deutschen Presserats in dieser Arbit nicht genannt.
38Siehe n¨achstes Kapitel.
das Leid der Hinterbliebenen vergr¨oßert wird, nehmen die Autoren sensationell auf-gemachter Artikel m¨oglicherweise bewußt in Kauf.
Meldungen ¨uber Suizide erscheinen in Tageszeitungen fast jeden zweiten Tag. Meisthandelt es sich um Kurzberichte mit einheitlicher Form. Gew¨ohlich wird der Suizidf¨alschlicherweise auf ein einziges Motiv zur¨uckgef¨uhrt. Besondere Beachtung findenSuizide von Jugendlichen und Suizide im Anschluß an Verbrechen. Sie werden meistmit Schlagzeilen schon auf der Titelseite angek¨undigt.
Eine Studie von Kuess und Hatzinger aus dem Jahr 1986 zeigt, daß die Suizd-handlungen in den Berichten unterschiedlich bewertet werden. Suizide aufgrund vonDepressionionen oder k¨orperlichen Krankheiten werden in der Regel akzeptiert. Da-gegen wird f¨ur eine Selbst¨otung wegen Streit mit dem Partner, wegen Schulden oderVersagen kein Verst¨andnis aufgebracht. Nach schweren Verbrechen wird der Suizidentweder als Konseqzenz erwartet oder aber wegen des Strafentzugs verurteilt. BeiSuiziden Jugendlicher wird der Fall meist sensationell und dramatisch bis in die Ein-zelheiten geschildert. Die Schuld wird meist den Eltern, der Schule oder allgemeinder Gesellschaft angelastet.39 Dadurch, daß die Anonymit¨at des Suizidanten nicht gewahrt wird, versch¨arft sichdie Krisensituation der Hinterbliebenen wesentlich. F¨ur suizidgef¨ahrdete Leser wirddie Selbstt¨otung bei sensationeller detaillierter Berichterstattung nicht nur tech-nisch, sondern auch emotionell nachvollziehbar und damit als Problemsl¨osungs-strategie erlernbar.40 Es kommt m¨oglicherweise zum Werther-Effekt, das heißt zuImitionssuiziden.41 Die These des Soziologen ´ lediglich um vorgezogene Suizide handele, gilt heute allgemein als wiederlegt.42In mehreren Untersuchungen, darunter auch die von Armin Schmidtke und HeinzH¨afner ¨uber die Vermittlung von Selbstmordmotivation und Selbstmordhandlungdurch fiktive Modelle – Die Folgen der Fernseh-Serie: Tod eines Sch¨ulers“43, wurde der direkte Zusammenhang zwischen Suizidberichterstattung und Suizidrate nach-gewiesen.
Da einer Suizidhandlung sehr komplexe psychologische Ursachen zugrundeliegen, istes erstaunlich, daß der Einfluß der Berichterstattung, das heißt der Einfluß einer ein-zigen Variable, bereits statistisch nachweisbar ist.44 Gernot Sonneck und Elmar Et-zersdorfer untersuchten beispielsweise den Einfluß der Presse auf die U-Bahnsuizidein Wien. Auf die ¨ Anderung der Suizidberichterstattung 1987 folgte eine schlagartige Abnahme der U-Bahnsuizide um 60 Prozent. Eine Verlagerung auf andere T¨otungs-arten war nicht nachweisbar. Die Gesamtsuizidrate in Wien nahm leicht ab.45 39Vgl. Nagel-Kuess, S. 140.
40Vgl. ebd., S. 141.
41Vgl. Etzersdorfer/Sonneck S. 67.
42Vgl. ebd. S. 69.
43Vgl. Der Nervenarzt, 57 (1986), S. 502 – 510.
44Vgl. Etzersdorfer/Sonneck S. 74.
45Siehe n¨achstes Kapitel.
In seiner Sitzung vom 21. Juni 1993 besch¨aftigte sich der Deutsche Presserat mitdem Fall Nicole“. Vier R¨ugen wurden ausgesprochen.
Bild, Ausgabe Berlin/Brandenburg, 22. Oktober 1993 Der Deutsche Presserat hat die BILD-Zeitung wegen des Berichts ¨uber den ”Selbstmord einer Sch¨ulerin ger¨ugt. Mit dem Bericht sei gegen Ziffer 8 desPressekodex verstoßen worden.“ Die Zeitung wurde wegen eines Verstoßes gegen die Ziffern 8.1 und 8.4 desPressekodex ger¨ugt. 8.1 verbietet die Nennung von Namen sowie Abbildungendes Opfers: Die Identit¨at des Opfers darf nicht preisgeben werden, es sei denn,sie ist zum Verst¨andnis notwendig. Ziffer 8.4 behandelt speziell das Problemder Selbst¨otung.46 Das Pers¨onlichkeitsrecht der Betroffenen wird dabei klar Mit der Bildzeitung gibt es nach Angaben des Presserats keine Schwierigkeitenbeim Abdruck der R¨ugen. Das kann sowohl positiv gewertet werden, wie auchein Zeichen daf¨ur sein, daß die R¨uge nicht ernst genommen wird.
Der deutsche Presserat hat gegen SUPER ILLU (19/93) und die Zeitungen ”Bild“, BZ“, und Berliner Kurier“ wegen der Berichterstattung ¨uber die Selbstt¨otung einer 15j¨ahrigen eine ¨offentliche R¨uge ausgesprochen. Der Ab-druck ist freiwillig und an keine rechtliche Pflicht gebunden. Er entsprichtjedoch dem Grundsatz fairer Berichterstattung.“ Die Zeitschrift wurde wegen Verst¨oßen gegen Ziffer 8.1 und 8.4 des Presseko-dex ger¨ugt. Die R¨uge wurde auf der Seite mit Leserbriefen und Leserwitzenabgedruckt.
Berliner Zeitung, 15. Oktober 1993 Der Deutsche Presserat hat die BZ wegen des Berichtes Liebeskummer am Geburtstag: Nicole (15) st¨urzt sich in den Tod“ (Ausgabe vom 23.4.’93) nachZiffer 8 des Pressekodex ger¨ugt. Die Fotover¨offentlichung im Zusammenhangmit der Vornamensnennung und dem abgek¨urzten Nachnamen h¨atte nichtver¨offentlicht werden d¨urfen.“Auch die Berliner Zeitung wurde wegen Verst¨oßen gegen 8.1 und 8.4 ger¨ugt.
46In der Fassung von 1990 wurde Ziffer 8.4 noch mit Freitod“ betitelt. Derselbe Begriff wird bereits in Richtlinie 19 der Richtlinien f¨ur die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserats“ vom 17. September 1986 verwendet. In der aktuellen Fassung wurde derden Suizid sehr positiv wertende Begriff Freitod“ durch den neutraleren Begriff Selbstt¨otung“ 47Vgl. Deutscher Presserat, Jahrbuch 1993, S. 125.
Berliner Kurier, 3. September 1994 Der Deutsche Presserat hat dem KURIER eine R¨uge erteilt. Es ging um den ”Bericht Liebeskummer! Sch¨ulerin sprang aus dem Hochhaus“ vom 23.4.93.
Insbesondere wurden die Nennung des Vornamens und des Nachnamens derToten sowie die Angabe der Schuladresse bem¨angelt. Dadurch sei das M¨adchenidentifizierbar gewesen. Das habe nicht im ¨offentlichen Interesse gelegen.“Der Berliner Kurier verweigerte zun¨achst den Abdruck der R¨uge, die wegendes Verstoßes gegen Ziffer 8.4 ausgesprochen worden war. Da kein Bild desM¨adchens gebracht worden war, hatte der Deutsche Presserat den BerlinerKurier nicht, wie die anderen Bl¨atter, wegen eines Verstoßes gegen Ziffer 8.1ger¨ugt. Zwischen dem Bericht und der Ver¨offentlichung der R¨uge lagen indiesem Fall fast 15 Monate.
Die f¨unfte Zeitung, gegen die eine Beschwerde wegen falscher Angabe (Liebes- kummer) vorlag, wurde als unbegr¨undet zur¨uckgewiesen: Die Agenturmeldunggehe nicht ¨uber das in solchen F¨allen ¨ubliche Maß hinaus.48 Es ist mittlerweile erwiesen, daß manche Formen der Berichterstattung ¨uber Suizide in denMedien weitere Suizide als sogenannte Imitationshandlungen hervorrufen k¨onnen. DieserEffekt wird in der wissenschaftlichen Literatur als Werther-Effekt bezeichnet, da nachdem Erscheinen von Goethes Werther eine Epidemie von Suiziden unter jungen M¨anneraufgetreten sein soll.
Osterreichischen Vereins f¨ur Suizidpr¨avention, Krisenintervention und Konfliktbew¨altigung setzte sich mit der Berichterstattung in den Medien auseinanderund entwickelte Hypothesen ¨uber die Variablen, die diesen Imitationseffekt beeinflussenk¨onnen. Zugrunde lagen vorerst einerseits die wissenschaftliche Literatur, die dazu erschie-nen ist (eine ¨ Ubersicht findet sich in: Sonneck et al., 1991)50, andererseits die klinischen Erfahrungen mit Menschen in suizidalen Krisen.
Bevor sich jemand dazu entschließt, einen Suizid durchzuf¨uhren, gibt es eine l¨angere Ent-wicklung, die Ringel (1969)51 im pr¨asuizidalen Syndrom beschrieben hat. Dabei kommt es 48Vgl. Deutscher Presserat, Jahrbuch 1993, S. 126.
49Abschrift eines Informationsblattes des ¨ Osterreischen Vereins f¨ur Suizidpr¨avention, Krisenin- tervention und Konfliktbew¨altigung, A-1090 Wien, Severingasse 9, mit leichten ¨ nach: Etzersdorfer/Sonneck und Nagel-Kuess. Weitere Informationen: Kriseninterventionszen-trum, Leiter: Prof. Dr. Gernot Sonneck, Spitalgasse 11, A-1090 Wien, Telefon: (00 43) 1 43 9595-0.
50Gernot Sonneck; Elmar Etzersdorfer; Sibylle Nagel-Kuess: Subway-Suicides in Vienna: a Con- tribution to the Imitation-Effect in Suicidal Behavier. In: Ferrari, Crepet, Platt, Bellini (Hg.):Suicide Bahavier in Europe – Recent Research Findings, Rom 1991 51Erwin Ringel: Selbstmordverh¨utung, Bern 1969 zu einer zunehmenden Einengung der Werte, Gef¨uhle und Wahrnehmungen, bis schließlichkein Ausweg f¨ur den Betreffenden ¨ubrigbleibt. In dieser Zeit kann nun ein Bericht ¨ubereinen Suizid als letzter Ausweg erlebt werden und der Entschluß zum Suizid gefaßt werden,sofern nicht noch Hilfe kommt.
Die Arbeitsgruppe fand nun folgende Variablen als wesentlich daf¨ur, ob ein Bericht in denMassenmedien zus¨atzliche, weitere Suizide hervorrufen kann: Der Ausl¨oseeffekt wird umso deutlicher sein, – je mehr spezielle Details der Suizidmethode dargestellt werden, – je mehr der Suizid als unverst¨andlich“ dargestellt wird ( wo er doch alles hatte, was das Leben zu bieten hat“), – je mehr romantisierende Motive beziehungsweise Ziele genannt werden – je mehr Simplifizierungen vorkommen ( Selbstmord wegen Nicht-gen¨ugend“).
Die Aufmerksamkeit auf den Bericht wird erh¨oht, – wenn der Bericht auf der Titelseite erfolgt, – wenn der Ausdruck Selbstmord“ in der Artikel¨uberschrift verwendet wird, – wenn ein Foto der betreffenden Person gebracht wird, – wenn implizit die Haltung des Suizidanten bewundernswert, heroisch oder mit Billigung dargestellt wird( in dieser Situation war es eigentlich nur klar daß“).
Andererseits ist es ebenso denkbar, daß ein Bericht in den Medien auch die Seite in einemMenschen in einer suizidalen Krise anspricht, die noch am Leben h¨angt, die nicht sterbenwill.
Der Imitationseffekt wird umso geringer sein, – je deutlicher Alternativen aufgezeigt werden (wo h¨atte der Betroffene Hilfe suchen k¨onnen), – wenn auch solche Berichte folgen, in denen Bew¨altigungen aufgezeigt werden, – wenn Informationen ¨uber Hilfsm¨oglichkeiten und die Arbeitsweise von Hilfs- – wenn Hintergrundinformation ¨uber die Suizidgef¨ahrdung (Hinweise: Suizi- dank¨undigung, Todesw¨unsche, Verhaltens¨anderungen, Depressivit¨at, letzteVerf¨ugungen) und weiteres Vorgehen (offen dar¨uber reden, zeige Interesse, daßdu Kontakt aufnehmen und helfen willst und suche, wenn n¨otig, professionelleHilfe) gegeben wird.
Der Arbeitskreis trat Mitte 1987 mit diesen Empfehlungen an die ¨osterreichischen Mas-senmedien heran und in der Folge ver¨anderte sich die davor sehr ausf¨uhrliche, gelegentlichsensationstr¨achtige Berichterstattung vor allem in den großen Tageszeitungen sehr deut-lich: es wurde in der Folge nur mehr sehr zur¨uckhaltend und zum Teil auch gar nicht mehr Vor allem U-Bahn-Suizide waren davor h¨aufig der Gegenstand von Berichten in den Me-dien gewesen. Ab Mitte 1987 ver¨anderte sich auch hier die Art der Berichterstattung ganzwesentlich. Eine Untersuchung der Entwicklung dieser Suizidmethode in Wien zeigte, daßgenau in ¨ Ubereinstimmung mit der zur¨uckhaltenden Art des Umgangs mit diesen Ereig- nissen durch die Medien die U-Bahn-Suizide um mehr als 70 Prozent zur¨uckgingen undseitdem – nunmehr vier Jahre – auf diesem niedrigen Niveau blieben (siehe Statistik; f¨urDetails siehe Sonneck et al., 1991). Da auch die Gesamtzahl der Suizide – wenn auchgeringer – abnahm, konnte ausgeschlossen werden, daß es nur zu einer Verschiebung derMethode gekommen war.
Diese Ergebnisse sind eine sehr deutliche Best¨atigung f¨ur die vorher formulierten Hypo-thesen unserer Arbeitsgruppe, und wir m¨ochten daher herzlichst auffordern, von diesemWissen Gebrauch zu machen.
F¨ur weitere Informationen stehen wir gerne zur Verf¨ugung.
Die Urteile ¨uber die Arbeit des Deutschen Presserats gehen weit auseinander. Un-zutreffend d¨urften Aussagen wie die des Journalisten und Juristen Hanno K¨uhnertsein, der meint, kein Recht sei so l¨acherlich wie das folgenlos gebrochene, auf dasunentwegt gepocht werde. Der Presserat leiste Scheinarbeit aufgrund eines nichtdurchsetzbaren Scheinkodex und sei ein aufgeblasenes Nichts, das sich schleunigstaufl¨osen solle.52 Allein die hartn¨ackigen Weigerungen der Verleger, R¨ugen abzu-drucken, weisen darauf hin, daß die Arbeit des Presserats Wirkung zeigt, zumaldie R¨ugen insgesamt als sehr schwaches Sanktionsmittel angesehen werden k¨onnen.
Außerdem w¨are eine Scheininstitution 1981 sicherlich niemandem eine Krise wert“ Auch der Vorwurf, der Presserat sei rein ¨außerlich betrachtet ein eingetragener Verein“ der leibhaftig existent nur an jenen acht bis zehn Tagen im Jahr“ sei, an denen das Plenum tage, trifft nicht zu. Der Verein ist durchaus ganzj¨ahrig aktiv.
Der Beschwerdeausschuß tagt h¨aufiger, es werden Veranstaltungen angeboten undInformationen ausgegeben.
Grunds¨atzlich hebt sich jedoch die Arbeit des Presserats nur bei der Richtlinienvor-gabe und bei der Beschwerdebehandlung von der Arbeit der Verlegerverb¨ande ab.
Hier w¨are vielleicht eine Arbeitsbeschr¨ankung sinnvoll. Auch die im dritten Kapi-tel aufgef¨uhrten Punkte, die zu einem Glaubw¨urdigkeitsdefizit f¨uhren k¨onnen, sindverbesserungsbed¨urftig.
Ein prinzipielles ethisches Problem kann der Presserat aber kaum l¨osen: In den Print-medien wird immer wieder das kommerzielle Interesse ¨uber das moralisch gute Han-deln gestellt werden. Andernfalls m¨ußte ihre Struktur grundlegend ver¨andert werden,beispielsweise ¨uber ein komplette Auslagerung wirtschaftlicher Interessen, was wie-derum tiefgreifende und un¨ubersehbare Folgen f¨ur die Pressefreiheit h¨atte. Selbst dieVerurteilung eines Presseorgans zu hohen Schadenersatzzahlungen w¨urde k¨unftigenRechtsverst¨oßen nicht vorbeugen, solange die Auflagengewinne betriebswirtschaft-lich lohnender sind, als die Kosten des Gerichtsverfahrens. Zudem k¨onnen hoheSchadenersatzsummen die freie Recherche unterdr¨ucken.54 Hier k¨onnten h¨ochstens– ¨ahnlich wie in der Werbung – Verbraucherreaktionen Wirkung zeigen.
Umstritten bleibt demnach, wie Menschen auch in einem komplexen System ohnepers¨onliches Gegen¨uber sittlich gut handeln k¨onnen. Das aber ist nicht allein einmedienspezifisches Problem. Die L¨osungsvorschl¨age reichen von einem individual-ethischen Appell zur Beachtung der Menschw¨urde55 aufgrund der metaphysischenEingebundenheit des Menschen bis hin zur Systemtheorie als Ansatz der Kommuni- 52Vgl. Zimmer.
53Ebd.
54Vgl. Wiedemann, Selbstkontrolle, S. 10.
55Vgl. Boventer, S. 269 kationswissenschaft, wie ihn Manfred R¨uhl betreibt.56 Moralisch handeln kann einJournalist, der wie jeder Mensch in komplexe gesellschaftliche Teilsysteme eingebet-tet ist, nur, wenn er ein menschliches Gegen¨uber sieht. Nur dann greift das Prinzipder Achtung vor dem Mitmenschen.57 Insgesamt gesehen erf¨ullt der Deutsche Presserat seine Aufgabe als Anlaufstelle f¨urdie Opfer der Presse. Bedeutung kommt aber vor allem auch der Pr¨aventivarbeitzu. Die Richtlinien des Presserats bleiben in vielen Redaktionen nicht unbeachtet.
W¨unschenswert w¨aren weitere Erg¨anzungen und spezielle Ausf¨uhrungen der Richt-linien, wie beispielsweise um den in Kapitel 4 dieser Arbeit aufgef¨uhrten Katalogzur Berichterstattung ¨uber Suizide.
56Vgl. Wiedemann, Selbstkontrolle, S. 14 f.
57Vgl. R¨uhl/Saxer, S. 481.
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52 vom 18. Dezember 1981, S. 36

Source: http://www.moesgen.de/skripten/dpr.pdf

Nhs north west london integrated formulary changes 14.11.13 v8.xlsx

North West London Integrated Formulary updates and changes included in version 8.0See BNF for circumstances under which this can be prescribed on the NHS. Will be available generically sooner than similar drugs. Changes to 'initiate by specialist only?' entries Corrections and clarifications remove the annotation ‘second line osmotic laxative’Not for HRT. For use in line with NICE

Autisme, aspergers syndrom og invertisme

Autisme, Aspergers Syndrom og Invertisme hos voksne En bog om det autistiske spektrum og hvordan man skelner mellem de forskellige typer. Skrevet af Klavs Nicholson Copyright Ä 2010 Indholdsfortegnelse Indledning Hvorfor skriver jeg en bog om det autistiske spektrum ? Fordi der er s€ mange mennesker der ofte sp‚rger mig om utallige ting omkring dette emne. Der hersker

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