An herrn marcin libicki

Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach An Herrn Marcin Libicki Generalsekretär des Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments Rue Wirtz B-1047 Bruxelles Petition
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Unsere Tochter Jessica geb.21.05.1997 lebt seit vier Jahren im Kinderheim Schloss Dilborn.
Wie es dazu kam und aus welchem Grund wir Sie um Hilfe bitten, entnehmen Sie bitte dem
folgenden Bericht.
Unsere Tochter hat mit sechs Jahren beim Gesundheitsamt Mönchengladbach und in einer E-
Schule einen Schulreife-Test gemacht und diesen auch bestanden.
Der Direktor der E-Schule war damals der Meinung, dass unsere Tochter wohl zu lebhaft sei
und empfahl uns einen Kinderpsychologen aufzusuchen.
Von dem Kinderpsychologen bekamen wir die Empfehlung das Jessica Müller der Kinder und
Jugendpsychiatrie in Viersen vorzustellen sei, in der meine Frau und unsere Tochter
gemeinsam in einer Gruppe zur Diagnostik für drei Wochen verbleiben sollten.
Nach dem ersten Gesprächstermin in Viersen am 25.06.2003 sollte nun unsere Tochter auf
einmal für drei Monate alleine in die Gruppe K-9 bleiben, ohne eine Benennung von Gründen.
Da wir verantwortungsbewusste Eltern sind und schon immer alles für unsere Tochter getan
haben, damit Jessica die besten Voraussetzung für einen guten Start ins leben bekommt, haben
wir zugestimmt.
Nach der zweiten Woche in dieser Gruppe, als wir Jessica für das Wochenende abholen
wollten, trat Sie uns an diesem Morgen, ganz apathisch entgegen. Sie hat uns zuerst gar nicht
wahrgenommen, erst nach zweimaligen hinsehen hat Sie uns registriert.
Sie machte auf uns den Eindruck, als wenn Sie unter Medikamenteneinfluss gestanden hätte.
Meine Frau musste an diesem Morgen in der Klinik noch Kleidungsstücke zum Waschen
einpacken als unsere Tochter zu mir sagte, „Papa ich habe noch nicht gefrühstückt“, sofort bin
ich mit Jessica in die Stationsküche gegangen und habe ihr Kellogg's und Milch gegeben.
Während Sie am essen war, schaute Sie mich auf einmal an und sagte zu mir, „Papa böse
Kinder kommen in böse Kliniken“.
Als ich Sie fragte wer das zu ihr gesagt hätte, kam in diesem Moment ein Pfleger in die
Küche. Jessica guckte ganz erschrocken und starrte monoton auf ihren Teller und schwieg.
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Als wir endlich Zuhause waren erzählte Jessica uns, das sie Nachts von dem Pfleger Fritz aus dem Bett geholt worden ist, sich im Büro auf einen Stuhl setzen musste, er wollte ihr Papier in den Mund stopfen und Sie anpinkeln. Er drohte (Sie machte einen Halsschnitt nach) und sagte zu ihr, „Wenn du deinen Eltern was erzählst, dann kommst du ins nasse kalte Grab, dann haben deine Eltern keine Jessica mehr“. Er drohte ihr auch noch damit, sollte sie was erzählen, passiert deinen Eltern auch noch was. Aufgrund dieser Aussage unserer Tochter, sind wir zur Polizei gefahren und haben Anzeige erstattet. Von Samstag auf Sonntagnacht ist unsere Tochter nachts um 02:30 Uhr schreiend aufgewacht, schlug mit den Armen um sich und schrie, „Geh weg ich will das nicht, ich will das nicht.“ Am Sonntag sind wir dann in die Klinik Neuwerk gefahren, weil wir Angst hatten das der Pfleger Fritz mehr getan haben könnte. Am Sonntagnachmittag rief ich „Herr Müller“ Frau Dr. Spiegel an, und sagte ihr Bescheid, dass unsere Tochter im Krankenhaus liegen würde und nicht nach Viersen zurück kommt, daraufhin drohte Sie mir mit den Worten, das wird noch ein Nachspiel für Sie haben. Am Dienstagmorgen wurde unsere Tochter aus dem Krankenhaus entlassen und man teilte uns mit das sich das Jugendamt bei uns melden würde, das wäre in solchen Fällen wie unserem üblich. Kaum waren wir Zuhause kam ein Herr Wimmers vom Jugendamt Mönchengladbach/Rheydt mit seiner Kollegin zu uns. Herr Wimmers und seine Kollegin redeten nicht viel mit uns. Sie haben uns direkt gedroht. Entweder wir lassen uns auf eine Erziehungshilfemaßnahme ein und zwar auf eine fünf Tages Gruppe in Schloss Dilborn oder unsere Tochter kommt sofort ins Heim nach Grevenbroich, dann würden wir Sie gar nicht mehr sehen. In den darauf folgenden Wochen wurden wir dauernd von verschiedenen Mitarbeitern des Jugendamtes angerufen, besucht und eingeschüchtert. Es wurde ein Termin in der fünf Tagesgruppe Tabaluga (Schloss Dilborn) in Nettetal beschlossen. Anschrift der fünf Tages Gruppe:Josefstraße.65, 41334 Nettetal, Tel:02153/739401, Gruppenleitung Frau Dressler. Am Tage des Termins waren anwesend (vom Jugendamt: Frau Sauvigny, Frau Koch, dann noch Frau Heister, die mit unserer Tochter die Frühförderung gemacht hat und von der Gruppe Tabaluga Frau Dressler und Frau de Carvalho). Diese fünf Personen haben an diesem Tag so lange auf uns eingeredet, bis wir die Erziehungshilfe Maßnahme unterschrieben haben. So kam unsere Tochter in die fünf Tages Gruppe Tabaluga nach Schloss Dilborn. In den anschließenden Hilfeplangesprächen, hat man immer versucht, uns durch gezielte Fragestellung, Gründe zu finden um uns das Kind ganz zu entziehen, um den Missbrauch an unserer Tochter, der in Viersen von diesem Pfleger stattgefunden hat, zu vertuschen. Wir haben zum Beispiel bei dem dritten Hilfeplangespräch gefragt, ob diese angebliche Erziehungshilfemaßnahme etwas mit den Vorkommnissen aus Viersen zu tun hätte, und ob ein Bericht vom LVR vorliegen würde, von dem wir nichts wüssten. Das wurde alles verneint und ins lächerliche gezogen. Es gäbe keinen Bericht, und man wäre nur da, um uns und unserem Kind zu helfen. Leider alles gelogen, aber zum damaligen Zeitpunkt wahren wir so naiv das zu glauben. In der dritten Woche im Heim haben wir mittwochs mit Jessica telefoniert. Sie weinte sehr am Telefon, weil Sie Nachhause wollte, wir haben versucht Sie zu beruhigen und ihr gesagt, dass bald Wochenende wäre und sie Nachhause kommt. Frau Dressler, die das Telefonat mitgehört hat, schrie aus dem Hintergrund unsere Tochter an, das Sie sofort mit dem Weinen aufzuhören hätte, ansonsten wäre da was los. Nach drei Monate hatten wir am Sonntagnachmittag um 16:00 Uhr wieder einen Termin für ein Hilfeplangespräch. Jessica die von Anfang an nie nach Tabaluga ins Heim wollte merkte, dass wir an diesem Tag früher als sonst fuhren. Sie fing an zu weinen und wollte nicht mit fahren. Wir haben versucht Sie zu beruhigen. Dadurch sind wir erst um 16:10 Uhr in der Gruppe angekommen. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Frau Dressler öffnete uns barsch die Tür. Wir erklärten ihr freundlich den Grund der zehnminütige Verspätung. Sie schrie uns sofort an, das wir gefälligst um 16:00 Uhr da zu sein haben und wenn wir unser Kind ohne Schuhe an den Armen hätten ins Auto zerren müssen. Hauptsache wir wären um 16:00 Uhr da, man würde ja extra wegen uns früher anfangen und man hätte ja was Besseres zu tun, als nur auf uns zu warten. Es wären ja noch andere Gesprächstermine mit Eltern an diesem Tag gewesen. Wegen dieser zehn Minuten an diesem Sonntag wurde gleich der ganze Termin verschoben, obwohl die nächsten Eltern erst um 18:30 Uhr gekommen sind, es wäre also noch genug Zeit für ein Hilfeplangespräch gewesen. Wir werden von dieser Einrichtung nur gegängelt. Für unser Empfinden war dies eine deutliche Aufforderung von Frau Dressler, dass wir unserem Kind Gewalt antun sollten, um die Bedürfnisse der Anstalt gerecht zu werden und uns noch weiter zu verunsichern. Als wir später wieder Zuhause waren und uns über dieses Verhalten von Frau Dressler unterhalten haben, haben wir uns gefragt, wie mögen die wohl mit unserem Kind umgehen wenn wir nicht dabei sind! Wir wurden bei den Hilfeplangesprächen auch dazu genötigt und aufgefordert, unserer Tochter zu sagen, dass es ihr da besser gefallen sollte als Zuhause. Damit Sie angeblich mit dem Kind besser arbeiten können, und Sie es leichter hat sich an die Erziehungshilfemaßnahme zu gewöhnen. Mitte Januar 2004 wurde bei einem weiteren Hilfeplangespräch der Vorschlag gemacht das meine Frau immer Mittwochs in die Gruppe kommen sollte, um ihr zu zeigen, wie Sie besser mit unserer Tochter umgehen könne. Meine Frau war nun immer Mittwochs in der Gruppe aber ihr wurde in keinster weise irgendwie gezeigt, wie Sie mit unserer Tochter besser hätte umgehen können. Sie haben meiner Frau und unserer Tochter überhaupt keine Beachtung geschenkt, sondern haben sich lieber um sich selbst gekümmert. Meine Frau wurde sogar öfters dazu aufgefordert und missbraucht mit anderen Kindern aus der Gruppe auf den Spielplatz zu gehen, alleine ohne eine Erzieherin. Am Mittwoch den 03.03.2004, wollte meine Frau Jessica im Heim ins Bett bringen. Als Sie dafür an Jessicas Kleiderschrank musste um einen Schlafanzug aus dem Schrank zu nehmen, fiel ihr auf, dass Jessicas komplette Kleidung in blauen Säcken gepackt war. Sie fragte Jessica warum man ihre Sachen in die Säcke gepackt hat, worauf unsere Tochter auch keine Antwort wusste. Am Freitag den 05.03.2007 wollte meine Frau Jessica alleine für das Wochenende abholen. Sie wurde schon von vier Mitarbeiter der Gruppe empfangen, Frau Dressler, Frau de Carvalho, Herr Kurz und der vierte Mitarbeiter war neu, den kannten sie nicht. Dies ist in den ganzen Monaten vorher nie der Fall gewesen. Sonst war freitags immer nur ein Mitarbeiter der Gruppe anwesend, um den Eltern die Kinder für das Wochenende zu übergeben. Meine Frau hatte wohl beiläufig mal erwähnt, dass wir eine kleine Auseinandersetzung gehabt hätten, daraufhin wurde Sie von den vier Mitarbeitern so lange unter Druck gesetzt, bedroht und erpresst und belogen bis Sie bereit war ein Frauenhaus aufzusuchen. Man drohte ihr damit, ihr das Kind nicht mehr mit Nachhause zu geben, man hätte auch schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall war und wenn Sie nicht ins Frauenhaus gehen würde, könne Sie ohne das Kind nach Hause fahren und würde es dann so schnell nicht wieder sehen. Aus lauter Angst um unsere Tochter hat meine Frau sich dann darauf eingelassen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde uns erst am 06.04.2004 entzogen. Die Autofahrt zum Frauenhaus erfolgte mit zwei Fahrzeugen. Mit demselben Druckmittel, der Drohung des Kindesentzuges, Verbot man ihr auch sich mit mir in Verbindung zu setzen und mir hat man damals erzählt meine Frau wolle mit mir nicht mehr reden. Ein ausgedachter Plan des Pädagogen von Schloss Dilborn unsere Familie zu zerstören. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Als ich „Herr Müller“ Freitagabend von der Arbeit kam und niemanden Zuhause antraf, machte ich mir große Sorgen. Ich rief bei der Polizei, Krankenhäusern und die Schwester meiner Frau an, ohne Ergebnis. Dann habe ich über die Auskunft eine Telefonnummer von Schloss Dilborn herausbekommen, die auch am Wochenende besetzt ist. Sie teilten mir mit, dass meine Frau mit unserer Tochter im Frauenhaus ist. Nun Verstand ich gar nichts mehr, ich hatte in dem Moment nur einen Gedanken, die wollen uns als Familie zerstören. Meine Frau hatte solche Gedanken nicht gehabt sich von mir auf dieser Weise zu trennen. Am Samstagmorgen bin ich planlos umhergeirrt und habe Trost bei meinen Arbeitskollegen gesucht. Am Samstagnachmittag habe ich ein Paar Einkäufe gemacht, als ich wieder Zuhause war, fiel mir die Decke auf den Kopf, ich machte mir Sorgen und wollte mit meiner Frau reden, und da kam mir ein ziemlich dummer Plan in den Kopf, den ich auch in die tat umsetzte. Vor Verzweiflung habe ich in Schloss Dilborn angerufen und gefordert wenn meine Frau mich nicht in den nächsten zwei Stunden anruft, würde ich mir dann das Leben nehmen. Kurz darauf meldete sich die Polizei aus Viersen bei mir und ich redete mit dem Beamten über die Situation, kurze Zeit später standen zwei Polizeiwagen vor der Tür, nach einem kurzem Gespräch mit den Beamten machte ich die Tür auf. Ich weiß, diese Aktion war dumm von mir, aber zum damaligen Zeitpunkt und der ganzen Angst und Sorge um meine Familie, sind mir damals einfach die Nerven durchgegangen. Die Polizei hat dann dafür gesorgt, dass ich mit meiner Frau und unserer Tochter reden konnte. Vielen Dank an die Polizei. Unsere Tochter war zu erst am Telefon, Sie war nur am weinen und konnte diese ganze Situation nicht verstehen und wollte nur Nachhause, alle Versuche Sie zu beruhigen, waren vergeblich, es hat uns in diesem Moment das Herz zerrissen. Nachdem ich unsere Tochter am Telefon nicht beruhigen konnte, bat ich Sie darum mir die Mama zu geben, unsere Tochter lief weinend davon und hat noch geschrieen, „Ich will Nachhause“. Als ich mit meiner Frau sprach, konnte Sie nur kurz mit mir reden und erzählt, dass Sie dazu erpresst wurde, mit unserer Tochter ins Frauenhaus zu gehen. Da kam auch schon eine andere Mitbewohnerin und sagte zu meiner Frau, dass unsere Tochter sich nicht mehr beruhigen könne und Sie bitte sofort kommen müsste. Unsere Tochter wollte sich damals aus lauter Verzweiflung eine Treppe herunterstürzen. Wir verblieben mit der Vereinbarung, dass Sie sich am nächsten Tag noch mal melden würden. Am gleichen Tag wurde meine Frau auch noch von Frau de Carvalho aus dem Kinderheim angerufen und ihr verboten mich noch mal anzurufen, mit der üblichen Drohung des Kindesentzuges. Ich habe den ganzen Sonntag damit zugebracht vor dem Telefon zu sitzen, und habe auf den Anruf gewartet. Sonntagabends habe ich dann in der Gruppe Tabaluga im Heim angerufen, und mit Herrn Kurz gesprochen. Ich habe ihn auf das Telefonat mit meiner Frau angesprochen. Warum das Heim Sie gezwungen hat, ins Frauenhaus zu gehen und was diese Aktion sollte. Herr Kurz versuchte mir einzureden, dass meine Frau dies freiwillig getan hätte ohne dazu gezwungen worden zu sein. Das konnte ich aber nicht glauben. Meine Frau wurde nun alle zwei Tage im Frauenhaus von Frau de Carvalho oder Frau Dressler besucht, um Sie weiterhin psychisch einzuschüchtern. Sie verboten jeglichen Kontakt zu mir. Meine Frau ist für diese Pädagogen ein gefundenes Fressen gewesen. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt durch diesen Psychoterror keinen eigenen Willen mehr. In den nächsten zwei Wochen habe ich kaum geschlafen. Tagsüber war ich arbeiten und abends habe ich mit Tabaluga im Heim telefoniert, weil diese Gruppe das einzige Bindeglied zwischen mir und meiner Familie war. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Einmal hatte ich auch Frau Dressler am Telefon. Sie meinte zu mir, ich müsste eine Therapie machen, meine Frau würde darauf bestehen. Ich habe aber darauf bestanden erst mit meiner Frau darüber reden. Wenn ich einen wochenlangen Aufenthalt in einer Klinik zwecks Therapie verbringen müsste, könnte ich dadurch meinen Arbeitsplatz verlieren und das machte mir große Sorgen für die Zukunft. Darauf meinte Sie zu mir, ich müsste mich entscheiden, entweder meine Familie oder meine Arbeit. Ich habe Sie darauf hingewiesen, dass das ja wohl irgendwo zusammen gehört. Sie sagte weiter zu mir, dass meine Frau jetzt auch eine Therapie machen würde und in acht Wochen können wir uns mit den Therapeuten in der Gruppe Tabaluga treffen und über alles reden. Nun verstand ich gar nichts mehr. Ich wusste nicht mal, wofür ich eine Therapie machen sollte, davon hat mir Frau Dressler nichts gesagt. Meine Frau sollte im Frauenhaus eine Therapie beginnen und die ganzen zwanzig Ehejahre mit mir vergessen, so wurde mir später berichtet. Frau de Carvalho wollte meine Frau dazu zwingen die Scheidung einzureichen und empfahl ihr auch gleich eine Anwältin. Diese Anwältin war, Alexandra Geuenich-Badort, Nordstraße.73, 41236.Mönchengladbach, Tel-02166/920440—Fax-02166/920444 E-Mail:[email protected]. Diese Anwältin war rein zufällig später auch die Verfahrenspflegerin von unserer Tochter vor dem Gericht in Mönchengladbach/Rheydt. In der zweiten Woche, in der meine Frau im Frauenhaus lebte, meldete sich unaufgefordert Herr Dr. Groß-Breuer telefonisch bei mir. Er ist Psychologe vom Gesundheitsamt in Mönchengladbach-Rheydt und meldet sich im Auftrag von Frau Sauvigny vom Jugendamt Rheydt. Er hat mich aufgefordert am Mittwoch vorbei zu kommen für ein persönliches Gespräch. Er meinte, damit ich mit dieser ganzen Situation besser umgehen könne, sollte ich mich doch in eine psychologische Behandlung begeben, um das alles besser verarbeiten zu können. Als ich Freitagabend von der Arbeit kam lag ein Schreiben vom Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt im Briefkasten. Das Jugendamt beantragte mit Datum von 09.03.2004 den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts im Wege der einstweiligen Anordnung für unsere Tochter Jessica. Nachdem ich den Inhalt dieses Schreibens gelesen habe, wurde mir übel und ich musste mich übergeben. Der Text enthielt ungefähr folgenden Wortlaut. Meine Frau hätte das Frauenhaus aufgesucht, weil ich versucht hätte Sie angeblich am Vorabend zu vergewaltigen und ich wäre unsrer Tochter gegenüber auch schon sexuell übergriffig geworden. Ich habe dann bis Dienstag gewartet und gehofft, das sich meine Frau bei mir melden würde, weil ich davon ausgegangen bin, dass Sie das gleiche Schreiben bekommen hat und sich dann mit mir in Verbindung setzt, um diese Vorwürfe zu widersprechen. Dies war nicht der Fall, weil meine Frau dieses Schreiben erst an diesen Dienstag bekommen hat, wie ich später erfahren habe. Da ich nicht wusste, wie und durch wen diese Behauptungen entstanden sind, bin ich am gleichen Tag noch zum Rechtsanwalt gefahren und habe den Anschuldigungen widersprochen. Am Donnerstagmorgen habe ich dann auf der Arbeit einen Nervenzusammenbruch gehabt. Ich habe Herr Dr. Groß-Breuer angerufen, der sich dann mit meinem Chef in Verbindung setzte. Herr Dr. Groß-Breuer bescheinigte daraufhin Arbeitsunfähigkeit und ich möchte bitte am nächsten Morgen in seine Praxis kommen. Mein Chef hat mir dann noch erklärt, da er nicht wüsste wann ich wieder arbeitsfähig werde, müsste er mir kündigen. Was dann auch an diesem Tag geschah. Am nächsten Morgen bin ich nach Dr. Groß-Breuer gefahren. Er forderte mich auf, hinter seinem Auto her zu fahren. Diese Fahrt endete vor den Landeskliniken in Mönchengladbach-Rheydt. Nach drei Wochen ohne richtigen Schlaf und den ganzen anderen Ereignissen habe ich nicht mehr richtig mitbekommen, wo ich in dem Moment überhaupt war. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Ich bin mit ihm in die Klinik gegangen. Zuerst in eine offene Station. Herr Dr. Groß-Breuer schilderte seinem Kollegen die Situation. Ich bekam eine Tablette. Wofür die war, weiß ich bis heute nicht. Ich weiß nur noch, dass ich nach der Einnahme der Tablette total benebelt war. Ich bekam nur noch mit, dass auf der Station wohl alles belegt wäre, und ich sollte woanders hin. Also bin ich in Begleitung von Herr Dr. Groß-Breuer auf eine geschlossene Abteilung gekommen. Ehe ich mich versah schloss sich hinter mir die Tür und weg war ich. Ich machte auf der Station sofort bekannt, dass unser Hund noch alleine Zuhause wäre und dass jemand ihn da raus holen muss, weil meine Frau ja noch im Frauenhaus ist. Der Arzt meinte dann zu mir, der Hund wäre nicht so wichtig, ich wäre wichtiger als der Hund. Als ich mich über die Äußerung des Arztes aufgeregt habe, hat er mir gedroht. Wenn ich nicht ruhig bleiben würde, könnte man mich per Gerichtsbeschluss entmündigen lassen und ich bekäme einen Vormund vorgesetzt. Nach diesen Äußerungen blieb ich erstmal ruhig. Freitagabends kam dann auf Veranlassung der Klinik die Tierhilfe Mönchengladbach zu mir. Ich übergab ihnen unseren Haustürschlüssel und der Hund wurde aus der Wohnung geholt. Da ich nicht wusste wohin die Autofahrt an diesem Morgen enden würde, hatte ich auch keine Kleidung zum wechseln dabei. Ich musste von Freitag bis Dienstag mit den Sachen rumlaufen die ich anhatte. Am Dienstag ist dann endlich ein Sozialarbeiter mit mir nach Hause gefahren und ich konnte mir frische Kleidung einpacken, für meinen unfreiwilligen Aufenthalt. Frau Sauvigny vom Jugendamt, hat den ersten Antrag bei Gericht am 09.03.2004 gestellt, uns das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, aber das Gericht hat zuerst gar nicht reagiert. Der zweite Antrag, bei Gericht wurde am 05.04.2004 gestellt und am 06.04.2004 wurde durch das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, der Beschluss des Aufenthaltsbestimmungsrecht unserer Tochter Jessica an das Jugendamt laut §§ 1666, 1666 a BGB als Pfleger stattgegeben. In diesem zweiten Antrag stand dann noch drin, dass der Hund von der Tierhilfe Mönchengladbach aus der Wohnung geholt worden ist und anschließend hätte sich die Tierhilfe mit der Kinderheimgruppe Tabaluga in Verbindung gesetzt und dieser mitgeteilt, das der Hund misshandelt und völlig verwahrlost gewesen wäre und vom Ordnungsamt beschlagnahmt wurde. Wir haben das Jugendamt mehrmals angeschrieben, uns doch das Beschlagnahmeprotokoll des Ordnungsamtes zu schicken, darauf hat man uns mitgeteilt, wir sollten uns diesbezüglich an die Gruppe Tabaluga wenden, was wir auch getan haben. Die haben uns dann ein Schreiben geschickt, dass der Hund damals auf Veranlassung meiner Frau zuhause rausgeholt worden wäre, und dass weder ein Protokoll noch eine Beschlagnahme durch das Ordnungsamt bekannt währe. Als ich an dem Dienstag mit dem Sozialarbeiter der Klinik zuhause war, um mir frische Sachen für den Aufenthalt dort einzupacken, unterhielt ich mich mit unserer Nachbarin, und teilte ihr im Gespräch mit, wo ich mich aufhalten würde. Am nächsten Tag rief mich unsere Nachbarin an und teilte mir mit, dass meine Frau wieder Zuhause ist. Ich habe Zuhause angerufen und meine Frau kam mich dann am nächsten Tag in der Psychiatrie besuchen. Unsere Tochter war noch in Tabaluga und sollte mit meiner Frau das Wochenende Zuhause verbringen. Durch den Besuch meiner Frau konnte ich am Freitag die Klinik wieder verlassen. An diesem Freitagvormittag rief Frau Dressler meine Frau Zuhause an und teilte ihr mit das ich aus der Klinik entlassen werde. Als meine Frau erzählte, dass Sie das wüsste, weil Sie mich am Vortag besucht haben , wurde Sie am Telefon sofort von Frau Dressler verbal angegriffen. Wie können sie es wagen, Herrn Müller in der Klinik zu besuchen. Packen sie sofort ihre Kleidung ein, Sie werden von uns sofort abholt. Meine Frau rief mich dann in der Klinik an, und erzählte mir von dem unverschämten Telefonat mit Frau Dressler. Wir haben dann zum Wohle und aus Angst um unsere Tochter erstmal beschlossen, dass wir uns auf die Forderung von Frau Dressler einzugehen. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Meine Frau wurde dann sehr schnell abgeholt und nach Tabaluga gefahren. Es wurde beschlossen, dass meine Frau und unsere Tochter wieder ins Frauenhaus gehen. Meine Frau lehnte es aber diesmal ab. Sie haben sich geeinigt das Frau Müller über das Wochenende mit dem Kind bei ihrer Schwester verbringen darf. Als ich dann Freitag wieder Zuhause war, war meine Frau schon wieder weg. Ich habe am Samstag die Schwester meiner Frau angerufen und habe mit ihr über die Situation gesprochen. Meine Frau war so von den Pädagogen eingeschüchtert worden, dass sogar die Schwester mir nicht mitgeteilt hat, das die beiden anwesend sind. Das Jugendamt hat im Antrag vom Gericht vom 05.04.2004 geschrieben, das ich von dem Aufenthalt meiner Frau bei ihrer Schwester gewusst hätte und das ganze Wochenende Telefonterror betrieben habe. Auch das ist nicht wahr. Ich wäre sonst dort hingefahren um meine Familie endlich wieder zu sehen. Am Sonntag musste meine Frau Jessica wieder zurück nach Tabaluga bringen und hat auch dort übernachtet. Am Montag kam meine Frau dann ohne unsere Tochter zurück in die gemeinsame Wohnung. Wir haben einen Termin für Montag beim Rechtsanwalt vereinbart. Wir haben dem Anwalt die ganze Situation geschildert und wollten eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung, Erpressung, und Nötigung stellen. Unser Anwalt hat uns davon abgeraten und den Vorschlag gemacht, eine Anhörung bei dem Familiengericht anzustreben. Er hat meiner Frau auch nicht dazu geraten, den Vorwürfen die Sie mir angeblich unterstellt haben soll zu widersprechen, er hat die Vorwürfe einfach im Raum stehen gelassen. Wir waren damals auch noch viel zu durcheinander um das alles richtig zuzuordnen, und haben Gedacht der Anwalt wird schon Wissen was er tut. Er hat die Machenschaften der Pädagogen überhaupt nicht erkannt wie uns das Kind entzogen werden sollte. Anschrift der Anwaltspraxis Guido Mevissen, Heukenstraße.6, 41238.Mönchengladbach, Tel:02166/82443-Fax:02166/82890. Nach dem Anwalt entschloss ich mich dazu meine Hausärztin aufzusuchen die mich und meine Familie schon über 20.Jahre kennt. Ich erzählte ihr die ganze Geschichte und Sie hat mir dazu geraten, es mit einer Therapie zu versuchen, um dem Jugendamt den guten Willen zu zeigen, um wieder einen klaren Kopf zu bekommen. Da mein Chef mich sowieso gekündigt hat und es ja nicht mehr schlimmer hätte kommen können, habe ich eine Überweisung von meiner Ärztin bekommen und habe mich wieder in der Psychiatrie in Mönchengladbach-Rheydt gemeldet. Dieses Mal war es aber die offene Station. Es sollte eine Musiktherapie angegangen werden und Fahrräder repariert werden. Jede Woche sollte ein Arztgespräch stattfinden und ich sollte auch zusätzlich mit Psychopharmaka behandelt werden. Am zweiten Tag habe ich nachgedacht. Wenn du hier bleibst und das hier durchziehst, dann bist du arbeitslos und wir haben vor Gericht überhaupt keine Chance mehr. Also habe ich meinen Chef angerufen und gefragt, ob meine Stelle noch frei ist. Wir hatten immer ein gutes Arbeitsverhältnis und meinem Chef hat die Kündigung sehr Leid getan. Er hat mich gerne wieder eingestellt. Ich bin wieder ganz normal meiner Arbeit nachgegangen und meine Frau hat die nächsten drei Wochen zuhause verbracht und ihr Kind nicht gesehen. Die Gründe liegen bei der Heimleitung die mit aller Macht versucht hat, dass unser Tochter nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern kommt. Es war damals die Zeit der Osterferien und in dieser Ferienzeit hat die Fünftagesgruppe geschlossen. Frau Dressler hat damals für zwei Wochen unsere Tochter einfach mit zu sich nach Hause genommen, um den Umgang mit den Eltern zu unterbinden. In der dritten Woche kam unser Kind in eine neue Wohngruppe in der sie bis heute ist. Adresse der Gruppe: Schloss Dilborn: Familienwohngruppe .Achterhoeck, Achterhoecker Schulweg.4, 47626.Kevelaer, Tel:02838/2588.Heimleitung Herr und Frau Neugebauer-Schöttner, auch dort i, Haus wohnhaft. 73 Km von unserer Wohnung entfernt. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Nach den Osterferien rief Frau Dressler bei uns an und bestellte uns für den nächsten Tag nach Schloss Dilborn. Adresse: Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe, Dilborner Straße.61, 41379.Brüggen, Tel:02163/9540-0, Telefax:02163/954099 An diesem Gespräch nahmen Frau Sauvigny vom Jugendamt, Frau Dressler und Frau de Carvalho von der Gruppe Tabaluga und meine Frau und ich teil. Das Gespräch an diesem Tag verlief sehr einseitig, man wollte uns bei dem Gespräch ein weiteres Mal erpressen. Wir sollten unterschreiben, dass unsere Tochter sich jetzt an den neuen Heimplatz aufhalten darf, in der sie jetzt untergebracht ist. Wir wussten zu diesem Zeitpunkt nicht wo Jessica war oder wo sie lebte. Als wir uns weigerten zu unterschreiben, hat man uns auf diskriminierende Art beschimpft und beleidigt, worauf hin wir gegangen sind, wir wollten uns dem nicht weiter aussetzen müssen. Dann hörten wir die nächsten drei Wochen gar nichts mehr von diesen Leuten. Nach drei Wochen meldete sich Frau Sauvigny vom Jugendamt bei uns und hat uns darum gebeten, sich ein weiteres mal mit uns auf Schloss Dilborn zu treffen, in der Hoffnung nun endlich zu erfahren, wo sich unsere Tochter aufhalten würde und das wir Sie auch Wiedersehen konnten. Bei diesem Gespräch waren Frau Sauvigny und Frau Neugebauer-Schöttner Erzieherin anwesend. Man hat sich an diesem Tag bemüht ein wenig freundlicher zu uns zu sein. Auch diesmal wollte man uns wieder dazu drängen zu unterschreiben. Wir aber haben nur noch darauf bestanden unsere Tochter endlich wieder zusehen. Da wir nicht nachgegeben haben hat man uns gesagt, wo unsere Tochter ist, und wir konnten Jessica, ich nach sieben und meine Frau nach drei Wochen, wieder sehen. Als wir unsere Tochter an diesem Tag wieder gesehen haben, waren wir im ersten Moment total geschockt und erschrocken zu gleich. Sie hat in den drei Wochen so viel an Gewicht verloren das wir im ersten Moment einfach nur sprachlos waren. Jessica hat sich einfach nur gefreut uns wieder zu sehen und das erste was Sie fragte, ob wir uns wieder vertragen hätten und ob sie mit uns nach Hause kann. Als wir versucht haben ihr zu erklären, dass das zurzeit nicht möglich ist, war Sie total enttäuscht. Wir haben versucht ihr zu sagen das wir Stark und Tapfer sein müssten, doch Jessica weinte nur und sagte, ich kann nicht mehr Tapfer sein, ich möchte wieder nach Hause zurück. Von da an durften wir für die nächsten zwei Jahre Jessica regelmäßig alle zwei Wochen für anderthalb Stunden sehen. Uns wurde an diesem ersten Besuchstag von der Erzieherin Frau Broichler gezeigt, welches Zimmer unsere Tochter bewohnt. Das Zimmer lag auf der ersten Etage direkt unterm Dach. Sie meinte aber auch zu uns, dass das Zimmer noch renoviert werden muss. Das war dann der nächste Schock. Das Zimmer sah aus wie eine Baustelle und war total verdreckt und vermüllt. Es roch nach Feuchtigkeit und Schimmel obwohl das Jugendamt mehr als 3000 Euro bezahlt. Mehre Monate musste unser Kind in diesen verschimmelten Räumen aushalten und ich möchte nicht wissen welche Krankheiten sich unser Kind durch die Schimmelsporen eingefangen hat. Als wir an dem Tag wieder fahren mussten, hatten wir das Gefühl unser Kind im „Stich“ zu lassen. Sie weinte sehr bei dem Abschied, wir fühlten uns schrecklich das Kind so zurück lassen zu müssen. Als wir dann zwei Wochen später den nächsten Besuchstermin hatten, kam unsere Tochter uns weinend entgegen und sagte zu uns, „Ich dachte ihr würdet nicht kommen“. Frau Neugebauer-Schöttner, die an diesem Tag den Besuch begleitete sagte in dem Moment zu unserer Tochter „Jessica, ich habe dir doch gesagt, wenn deine Eltern kommen kriegst du einen Schokohasen und wenn Sie nicht kommen kriegst du zwei Schokohasen“. Wir waren über diese Äußerung von Frau Neugebauer-Schöttner sehr verwundert. Erst wird unser Kind verschleppt. Danach in einem verschimmelten Zimmer und Müllkippe gehalten. Und zum Schluss wird Jessica mit Schokolade vor unsern Augen bestochen und wir Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach gedemütigt. Diese Pädagogen haben mit unseren Verlustängsten gespielt und gezielt Bindungsstörung erwirkt um unsere Familie zu zerstören. Am gleichen Tag waren wir noch auf dem Spielplatz und dort ereignete sich folgende Situation. Unsere Tochter forderte mich „Herr Müller“ zu einem Rollentausch auf. Ich sollte unsere Tochter spielen und unsere Tochter wäre die Erzieherin. Ich sollte mich auf die Bank setzen die das Bett symbolisieren sollte und die Arme oben auf die Bank ablegen. Als ich Jessica fragte warum ich dies tun sollte, kam die Antwort, „Ich schnalle dich fest,damit du Nachts nicht aufstehst.“ Als wir später wieder im Heim waren, wollte uns Jessica noch mal ihr Zimmer zeigen doch Frau Neugebauer-Schöttner weigerte sich strikt dagegen uns auf das Zimmer zu lassen, mit der Begründung, dass dies noch nicht renoviert ist. Auch als wir ihr sagten das wir das Zimmer und dessen Zustand kennen, weigerte Sie sich beharrlich dagegen, uns auf das Zimmer zu lassen. Vielleicht auch wegen der Gurte die wir nicht sehen sollten. In dem Erziehungsfähigkeitsgutachten von Dr. Zoch hat Frau Neugebauer-Schöttner über diesen Tag ausgesagt, das unsere Tochter große Angst vor mir gezeigt hätte und zu ihr gesagt hat, nimm den bösen Mann von mir weg. Diese angebliche Äußerung unserer Tochter ist nie gefallen, weder an dem Tag, noch an irgendeinem anderen Tag in diesem Heim. Als wir an diesem zweiten Besuchstag wieder fahren mussten vergoss unsere Tochter wieder viele Tränen. Wir haben unseren Anwalt über diese Zustände informiert, doch er meinte nur wir könnten nichts machen, und wir sollten uns ruhig verhalten!? Beim dritten Besuchstermin hatte unsere Tochter dann ein Zimmer im Parterre bekommen. Auch bei diesem Abschied weinte unsere Tochter wieder, und Frau Neugebauer-Schöttner meinte nur wir sollten machen, dass wir schnell ins Auto kommen und fahren, damit es wohl so aussieht, als wenn wir unser Kind mutmaßlich verlassen würden. Am 25.05.2004 fand die erste Anhörung vor dem Amtsgericht/Familiengericht in Mönchengladbach-Rheydt statt. Das Verfahren 19 F 76/04 wurde eröffnet. Es waren anwesend, unser Anwalt Herr Mevissen, Jugendamt Frau Sauvigny, Verfahrenspflegerin Rechtsanwältin Geuenich-Badort, Familienrichter Möller, Frau Sabine Müller und Herr Frank Müller. Wir haben mit unserem Anwalt vorher besprochen dass wir wollten, dass unsere Tochter wieder Nachhause sollte, doch in der Anhörung war er auf einmal einer ganz anderen Meinung. Wir haben uns vor Gericht so geäußert, in dem Bezug das wir es für das Beste für unser Kind gehalten haben, sie wieder nach Hause zu lassen. Jessica äußerte ja auch ganz deutlich den Wunsch, wieder nach Hause zu wollen. Unser Anwalt meinte, im Gegensatz zu der vorher gemachten Vereinbarung, dass schon auf Seiten der Kindeseltern ein Interesse an notwendiger Betreuung besteht. Sie wären gegebenenfalls mit einem weiteren Verbleib in Dilborn in der Gruppe Tabaluga einverstanden. Das haben wir niemals so entschieden. Dann kam Frau Sauvigny vom Jugendamt zu Wort und meinte, dass es das Beste für unsere Tochter wäre, sie in der Intensivgruppe Achterhoek zu belassen. Alleine schon wegen des Streites zwischen mir und meiner Frau. An der Stelle möchten wir noch mal betonen, dass der Streit durch das Heim und Jugendamt entstanden ist. Frau Sauvigny holte plötzlich einen Bericht vom LVR Viersen hervor und lass ein paar Sätze daraus vor. Danach forderte sie ein Erziehungsfähigkeitsgutachten über uns erstellen zu lassen. Das ist genau der Bericht, dessen Existenz vorher in der Gruppe Tabaluga bestritten wurde. Die Verfahrenspflegerin (Scheidungsanwältin) und unser Anwalt stimmten dem auch zu und sprachen sich dann dazu aus, Jessica solange in der Wohngruppe zu belassen. Wir haben uns verraten und verkauft gefühlt und verstanden die Welt nicht mehr. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Es wurde Dr. Hans-Dieter Zoch, Hülser Straße 63a, 47918 Tönisvorst, Telefon: 02151-798238, beauftragt ein Gutachten über uns zu erstellen. Ein Sachverständiger der schon einige fragwürdige Gutachten für das Gericht Mönchengladbach erstellt hat. Bei der Anhörung wurde ebenfalls ausgemacht, dass das Schreiben vom LVR Viersen, durch die Verfahrenspflegerin unserem Anwalt zugestellt wird. Nach vier Wochen hat unser Anwalt das Schreiben noch nicht besorgt und wir haben Druck gemacht. Nach weitern drei Wochen und eineigen Telefonaten, hatten wir den Bericht im Briefkasten liegen. Als wir den Bericht gelesen haben, wurde uns das Ausmaß dieser Lügengeschichte richtig bewusst. Das Jugendamt und alle die anderen Beteiligten (Schloss Dilborn) wussten von Anfang an, das dieser Bericht nicht der Wahrheit entsprach und deswegen wurde die Existenz dieses Berichtes immer abgestritten Wir können beweisen, dass dieser Bericht falsch ist und nur dazu diente, uns als Eltern zu denunzieren. Der sexuelle Missbrauch an unserer Tochter, der in Viersen stattfand, sollte vertuscht werden. Unsere Stellungnahme zum Bericht des LVR Viersen vom 19.08.2003. 1. In dem Bericht werden Angaben gemacht, die wir angeblich über unsere Tochter gemacht haben sollen, völlig übertrieben dargestellt. 2. Auf Seite zwei des Berichtes heißt es zum Beispiel, wir hätten keinen Schultyp benennen können, dies war nicht so, Jessica sollte auf die E-Schule Am Torfbend eingeschult werden. 3. Die Beschreibung in dem Bericht auf Seite vier, wie Jessica sich auf der Station verhalten haben soll, könnten wir in keinster weise bestätigen. Außerdem hat mittwochs in der zweiten Woche ein Gespräch mit Frau Dr. Spiegel stattgefunden. Hierbei wurde dieses Verhaltensmuster unserer Tochter nicht bestätigt so wie im Schreiben angegeben. Unwahr ist auch, wir hätten behauptet das unser Tochter an dem Tag des IQ Testes krank gewesen ist. Wir haben gar nicht gewusst, dass so ein Test gemacht wurde. Der IQ Test hatte ein Ergebnis von 68. Wir haben auch nicht behauptet, dass diese Therapie als letzter „Strohhalm“ von uns angesehen wird. Über die ganzen anderen Tests aus dem Bericht, die mit unserer Tochter gemacht wurden, sind wir nicht informiert worden. Die haben wir alle erst aus dem Bericht erfahren. Wir haben nie gesagt, uns als Versager zu fühlen. Die Medikation unserer Tochter mit Ritalin haben wir bei diesem Gespräch abgelehnt, weil unserer Nachbarin berichtet hat, dass deren Kind nach Ritalin deutlich aggressiver wurde. Nur in den Stunden der Wirkung war das Kind still. Wir haben noch eine Reportage aus dem Fernsehen erwähnt, bei der über Ritalin berichtet wurde. Unter anderem wurde dort erwähnt, das Ritalin genau so viel Nebenwirkungen hat, als nutzen. Viele Jugendliche und Kinder haben dadurch Selbstmord begangen. Andere Jugendliche sind dadurch drogenabhängig geworden. Ritalin wird ebenfalls als Droge verkauft und konsumiert. Außerdem haben wir an diesem Mittwoch bei dem Gespräch auch erwähnt das wir bei den U-Untersuchungen den Kinderarzt danach gefragt haben, ob unser Kind zu lebhaft sei. Frau Dr. Heidelmann sagte zu uns, das Jessica zwar ziemlich lebhaft sei, dies würde sich aber mit dem Alter legen und das Jessica kein ADHS Syndrom hat. Auf der Seite fünf des Berichtes wird erwähnt, dass ich Herr Müller dort auch einen IQ Test gemacht haben soll und wegen meiner angeblichen Aggressivität diesen Test nicht bestanden hätte. Es wurde weder ein Test mit mir, noch mit meiner Frau gemacht. Es gibt keinen Test. Am nächsten Tag hat meine Frau bei Frau Dr. Heidelmann angerufen und ihr von dem Gespräch in der Klinik berichtet. Danach hat Frau Dr. Heidelmann in der Klinik angerufen. Sofort rief Sie meine Frau zurück und sagte zu ihr, dass sie sich keine Sorgen machen müsse. Ohne unsere Unterschrift kommt eine medikamentöse Behandlung gar nicht in Betracht. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Außerdem sagte Frau Dr. Heidelmann das unsere Tochter gar kein Ritalin benötigen würde und das wir uns keine Sorgen mehr machen sollten. In dem Bericht vom LVR über dieses Telefonat steht folgender Dialog, ich zitiere wörtlich: Am Tag nach dem Familiengespräch meldete sich die behandelnde Kinderärztin, Frau Dr. Heidelmann, da Frau Müller sie erbost angerufen habe, Jessica solle in unserer Klinik mit Ritalin behandelt werden. Frau Dr. Heidelmann berichtete, dass Jessica zunächst durch ihre Kollegin Frau Dr. Büchner betreut worden sei, die nun nicht mehr in der Praxis tätig sei. Die Eltern hätten viele Vorschläge von Frau Dr. Büchner abgelehnt, hätten Termine nicht wahrgenommen, z.B. Krankengymnastik und Ergotherapie. Frau Heisters von der Frühförderung werde zum Teil nicht von der Familie ins Haus gelassen. Der Vater zeige in der Kinderarztpraxis ein unmögliches Verhalten, reagiere sofort aggressiv, wenn er auch nur fünf Minuten warten müsse. Mitarbeiter der Praxis hätten beobachtet, dass der benachbarte Supermarkt mit den Augen rolle, wenn die Familie diesen betrete, da Jessica auf Regale klettere und Sachen umschmeiße, der Vater die Verkäuferinnen beschimpfe, wenn diese Kritik äußere. Der Eindruck von Frau Dr. Heidelmann ist, dass die Eltern intellektuell schwach wirken. Aus ihrer Sicht sei Jessica entwicklungsverzögert, intellektuell minderbegabt, welches die Eltern nicht wahr haben wollen. Frau Heidelmann unterstützt die stationäre Therapie in unserer Klinik und wollte dies der Mutter mitteilen. Unsere Stellungnahme zum Bericht des LVR Viersen vom 19.08.2003. 1. Das Jugendamt wusste das dieser Bericht nicht der Wahrheit entspricht. Frau Heister ist zu jedem Termin bei uns Zuhause rein gekommen und meine Frau musste jedes Mal dafür unterschreiben, wenn Sie da war und die Abrechnung für die Frühförderung lief über das Jugendamt, außerdem war Frau Heisters ja bei den ersten Gesprächen in der Gruppe Tabaluga dabei. Meine Frau hat nachdem wir den Bericht hatten bei Frau Heisters angerufen und ihr erzählt was in diesem Bericht drinstand, das wir Sie teilweise nicht in die Wohnung gelassen hätten. Frau Heisters sagte am Telefon, dass das doch gar nicht stimmen würde. Sie wäre doch immer bei uns Zuhause rein gelassen worden. Als meine Frau Sie darum gebeten hat, dies in schriftlicher Form zu bestätigen, meinte Sie zu meiner Frau, das Sie vorher noch mal mit dem LVR darüber reden müsste. Meine Frau sagte, vom LVR kommen doch diese lügen. Darauf meinte Frau Heisters nur noch, Sie könne uns nicht weiterhelfen, es täte ihr Leid. Sie will nicht in der Mitte stehen, wünschte uns für die Zukunft viel Glück und legte auf. Wir teilten unseren Anwalt das Gespräch mit Frau Heisters mit, er meinte nur dazu, wenn Sie nicht Aussagen wolle könnte man das nicht ändern. 2. Danach rief meine Frau bei Frau Dr. Heidelmann an, um nach dem Bericht zu fragen, ob sie den Bericht schon gelesen hat. Es stellte sich heraus, das Sie den Bericht vom LVR erst vor wenigen Tagen mit der Post bekommen hatte. Als meine Frau Sie darauf hingewiesen hatte, sich den Bericht doch mal genau durchzulesen, war Sie im ersten Moment so erschocken, das Sie zu meiner Frau sagte, Sie müsse erst mal auflegen und sich das in Ruhe durchlesen. Sie würde dann wieder zurück rufen. Am Nachmittag rief Frau Dr. Heidelmann meine Frau zurück und hat sich dafür entschuldigt das Sie am Vormittag so wütend am Telefon war. Sie sagte sofort, dass Sie das niemals gesagt hätte, was in dem Bericht über das Telefonat da drin stehen würde und Sie wäre bereit jederzeit vor Gericht zu erscheinen und das auch auszusagen. Am 23.06.2004 hat unser Anwalt Frau Dr. Heidelmann angeschrieben und am 28.06.2004 hat Sie die schriftliche Aussage auch unserem Anwalt zukommen lassen. Sie hat, die vom LVR gemachten Angaben aus dem Bericht, widersprochen. Hier noch zwei Adressen anderer Ärzte die unsere Tochter gut kennen. Die Adresse der Kinderarztpraxis lautet: Kinderärzte Sterken Wolfgang, Burgfreiheit.13, 41199 Mönchengladbach, Tel:02166/680077. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Die Adresse der Praxis für Ergotherapie unsere Tochter lautet: Hanke.Ingeborg, Dahlenerstraße.69, 41239.Mönchengladbach, Tel:02166/34302. Wir möchten dazu noch bemerken das es auf der Burgfreiheit, überhaupt keinen Supermarkt gibt, ungefähr in einem Kilometer von der Praxis des Kinderarztes entfernt, gibt es einen Schlecker Markt und da waren wir noch nie einkaufen. Die Besuche bei unserer Tochter in der Wohngruppe alle zwei Wochen liefen immer sehr emotional ab, für Jessica und auch für uns. Wir haben uns immer sehr bemüht die Fassung zu bewahren, um Jessica nicht noch mehr zu belasten, was nicht immer sehr einfach war, alleine schon wegen der Ereignisse, die in unserem Beisein schon alle stattgefunden haben. So haben wir sehr oft mitbekommen das die Kinder untereinander sehr aggressiv zueinander waren, unsere Tochter bekam das auch sehr oft zu spüren. Bei einem Besuch z.B. ist uns zufällig aufgefallen, dass unsere Tochter fünfmarkstückgroße Bisswunden hatte. Als wir Jessica fragten woher Sie die hätte, erzählte Sie uns, dass Nadine aus der Gruppe sie immer beißen würde. Als wir die Erzieherin darauf angesprochen haben, wurde Sie nur rot, entschuldigte sich dafür und versprach uns, in Zukunft mehr darauf zu achten. Zwei Wochen später beim nächsten Besuch hatte Jessica wieder frische Bisswunden von Nadine zugefügt bekommen. Unser Anwalt meinte nur, wir sollten uns ruhig verhalten und das Gutachten abwarten, mehr könnten wir zurzeit nicht machen. Im Gutachten von Dr. Zoch steht das die Erzieher angegeben haben, dass unsere Tochter sich selber Bisswunden zufügen würde. Es ist uns aufgefallen, immer wenn Jessica was getan haben soll, wo es nach Meinung der Erzieher, dies zu einer erzieherischen Maßnahme führte, sind ihr immer Spielsachen von uns weggenommen worden. Jessica hängt besonders an diesen Sachen und der seelische Druck wurde dadurch noch größer. Man hat immer versucht uns unterschwellig einzureden, dass Jessica sehr viel lügen würde, und man Sie nicht all zu ernst nehmen dürfe. Das führte dann so weit das Kevin aus der Gruppe Jessica den Kapselbruch des Schultergelenks zugefügt hat. Sie klagte über Schmerzen und es wurde ihr vorgeworfen, dass Sie nur Aufmerksamkeit erregen wolle. Erst am nächsten Tag wurde Jessica zum Arzt gefahren. Die ganze Nacht hat das Kind unter Schmerzen geklagt. An einen anderen Besuchstag wurden wir durch Herrn Neugebauer-Schöttner begleitete. Beim Kaffee bot er uns Kekse an die von den Kindern der Wohngruppe gebacken worden sind. Er packte jeden Keks mit den Fingern an um uns zu zeigen, dass Sie teilweise etwas dunkel geworden sind. Jessica sagte dann ganz nett zu im, „Das tut man aber nicht, jeden Keks mit den Fingern angrabbeln“. Herr Neugebauer-Schöttner schrie Jessica sofort an, sie solle nicht so frech sein. Worauf Jessica in Tränen aufgelöst davon lief. Als Jessica ihren achten Geburtstag feierte gingen wir auf Jessicas Zimmer. Sie packte ihre Geschenke aus und freute sich sehr darüber. Kurz darauf hörten wir, wie der Junge Dennis durch das Haus tobte und der Erzieher ihn anbrüllte und auf übelste Art beschimpfte. Jessica wollte das nicht hören und machte ihre Zimmertüre zu. Kurze Zeit später saßen wir alle draußen bei Kaffee und Kuchen. Auch Dennis der vorher so ein Theater gemacht hatte saß da mit am Tisch. Anscheinend ohne irgendwie für seinen Aufstand vorher, erzieherisch zur Rechenschaft gezogen worden zu sein. Links von mir saß Herr Neugebauer-Schöttner, rechts von mir Jessica und meine Frau. Jessica hatte ihren Kuchen aufgegessen, stand auf stellte sich links neben mir und wollte sich mit dem Kuchenheber noch ein Stück Kuchen nehmen. In diesen Moment wurde Sie von Herr Neugebauer-Schöttner am Arm herumgerissen und mit den Worten angebrüllt, „Lass dass du bist da zu blöd für“. Jessica starrte uns ganz erschrocken und Hilfe suchend an. Wir waren selber entsetzt über dieses Verhalten und haben versucht, die Situation zu überspielen, da wir Jessica den Tag nicht verderben wollten. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Das was man in dem Heim unter dem Satz, zum Wohle des Kindes, versteht ist wohl eher mit Kindesmisshandlung zu vergleichen. Wir haben unserem Anwalt damals von diesen Vorkommnissen in dieser Wohngruppe berichtet. Er meinte wir könnten nichts tun, wenn er den Richter bedrängen würde, könnte der Eindruck entstehen das wir drängeln würden und das könnte sich sehr negativ für uns und das Verfahren auswirken. Wir sollten weiterhin Ruhe bewahren und das Gutachten abwarten. Am 22.07.2004 hatten wir den ersten Termin bei dem Gutachter Dr. Zoch in der Kinderklinik in Krefeld. Wir wurden jeweils einzeln befragt und haben als Nachweis einen Ordner mitgebracht, um dem Gutachter alle Maßnahmen der Förderungen die wir schon in der Vorzeit für unsere Tochter veranlasst haben. Es stand immer das Wohl unseres Kindes im Vordergrund. Der Ordner enthielt u .a. folgende Unterlagen über die Ergotherapie, Papiere vom SPZ, Uniklinik Aachen, die Anzeige gegen Viersen und den Brief der Staatsanwaltschaft, Papiere vom Sportverein wo Jessica drin war. Unterlagen über die Mutter-Kind-Kur, über den Kindergarten, über den HNO Arzt wo Jessicas Gehör getestet wurde, und so weiter. Dr Zoch fragte meine Frau dann aber ganz höflich, ob er den Ordner erst mal behalten dürfe, er würde beim Abschlussgespräch bei uns Zuhause, den Ordner wieder mitbringen. Das Vertrauen wurde leider auf schändlichte missbraucht, wie wir heute wissen. Er sollte nur objektiv bleiben und die Wahrheit schreiben. Hier ein paar Beispiele dieses Missbrauchs. Ich sagte zum Beispiel zu Dr. Zoch, wir möchten unsere Würde als Menschen wieder haben die man uns genommen hat. Herr Dr. Zoch hat es im Gutachten so formuliert: Ich wollte meinen Namen reinwaschen. Dann habe ich von meinem Vater erzählt, dass er durch seine Körperbehinderung mit 42 Jahren in Frührente gegangen ist und vor seiner Rente war mein Vater lange Zeit krankgeschrieben war. Er hatte seit seinem 18.lebensjahr Mobus Bechterev. Vorher war er bei der Stadt Düsseldorf im Wahlamt für Wahlen und Statistik angestellt. Bevor er in Rente ging hat er sogar ein Dankschreiben bekommen, für seine jahrelange und treue Mitarbeit bei der Stadt Düsseldorf. Dr. Zoch hat im Gutachten geschrieben, ich hätte die Andeutung gemacht, dass mein Vater mich als Kind missbraucht hätte. Dieses habe ich nie gesagt. Er schreibt, ich hätte gesagt, dass mein Vater vor seiner Rente arbeitslos gewesen ist. Auch das ist falsch. Ebenfalls schreibt Dr. Zoch, ich hätte eine Freundin namens Britta und ich wäre einmal abends mit meiner Tochter dahin gefahren und hätte wer weiß was mit dieser Frau vor unserer Tochter angestellt. Unser Kind war mit dem Kind von Britta befreundet und sie haben des Öfteren miteinander gespielt. Sie waren auch an diesen Abend verabredet, denn ich kenne die Mutter und die Tochter schon über zehn Jahre. Das ganze Gutachten ist voll von Unwahrheiten und hatte nur ein Ziel, uns vor dem Richter schlecht zu machen. Seit Jahren habe ich mir in der LKW Branche Klasse II einen guten Namen gemacht und verstehe nicht wie so ein Gutachten erstellt werden durfte. Hier werden die Menschenrechte mit Füßen getreten und eine Hilfe in der Familie ist nicht angeboten worden. Über meine Frau steht im Gutachten das Sie einen IQ von 74 hätte und die Tendenz zum lügen um den häuslichen Frieden nicht zu gefährden. Deshalb würde bei ihr, so laut Gutachter, auch keine Therapie helfen, es sei denn, sie würde mich verlassen. Am 11.11.2004 hatten wir den nächsten Termin in der Kinderklinik in Krefeld, und zwar bei Frau Diplom-Psychologin Wiegert. An diesem Termin haben wir dann die IQ Tests gemacht. Das waren die einzigen die wir überhaupt gemacht haben und deren Auswertung auf Wahrheitsgehalt, wir stark in Zweifel ziehen. Am 23.05.2005 bekamen wir von Dr. Zoch einen Brief, dass er am Sonnabend den 11.06.2005 ein Hausbesuch bei uns anstünde und er gegen 13:00 Uhr kommt. Wir sollten möglichst viele Personen einladen die uns kennen. Am Tage des Termins haben wir sieben Leute aus unserem sozialen Umfeld eingeladen, die uns und Jessica gut kannten. Alle gekommen, nur Dr. Zoch kam an diesem Tag nicht. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Am Abend hörten wir dann den Anrufbeantworter ab. Herr Dr. Zoch hat angerufen und auf Band gesprochen. Er habe einen Verkehrsunfall auf dem Weg zu uns gehabt und das er sich bald wieder melden würde, um einen neuen Termin mitzuteilen. Am Sonntag den 10.07.2005 um 14:00 Uhr war dann der nächste Termin in unserer Wohnung. Diesmal kam Dr. Zoch und hat sich unsere Wohnung angesehen. Wir haben dann nach dem Ordner gefragt. Leider haben wir ihn nicht bekommen. Wir haben unseren Anwalt damals mehrmals aufgefordert, Dr Zoch anzuschreiben, damit wir unsere Akte wiederbekommen. Unser Anwalt meinte, dass der Gutachter die Unterlagen noch benötigen würde. Außerdem würde der Gutachter bei der Anhörung vor dem Gericht dabei sein und dann bekämen wir unsere Unterlagen zurück. 1. Das Gutachten war erstellt, also was wollte der Gutachter noch mit den Unterlagen. 2. Der Gutachter kam gar nicht zu der Anhörung zum Gericht Am 21.07.2005 fand das Abschlussgespräch mit unserer Tochter Jessica statt, am 10.10.2005 war das Gutachten fertig gestellt. Am 23.11.2005 teilte uns unser Anwalt mit, dass das Gutachten nun vorliegt und bittet uns in sein Büro, um über das Gutachten zu sprechen. Unser Anwalt sagte: Über „Herrn Müller“ würde drinstehen, das ich eher mir was antun würde bevor ich anderen was antue. Über meine Frau würde drinstehen, das Sie etwas unselbstständig ist und über unsere Tochter würde drin stehen, das Sie ein Problem mit ihrer Aussprache hat und auch unselbständig ist. Dann meinte er zu uns, wir sollten die nächste Anhörung abwarten. Es sieht alles positiv für uns aus. Heute könnte man meinen, dass unser Anwalt mit der Gegenseite zusammen gearbeitet hat. Zwei Tage nach dem Termin in seinem Büro, rief ich Ihn an und habe darum gebeten, uns ein Exemplar des Gutachtens zu kommen zu lassen. Wir wollen uns selber ein Bild machen. Die Sekretärin des Anwalts meinte, Sie wüsste nicht ob das ging, weil Herr Mevissen sich schon sehr viele persönliche Notizen in dem Gutachten gemacht hat und sie uns deshalb kein Exemplar zukommen lassen kann. Sie wolle aber noch mal nachfragen. Als ich mich am nächsten Tag wieder telefonisch beim Anwalt meldete sagte mir die Sekretärin, dass dies nicht üblich wäre uns ein Exemplar des Gutachtens auszuhändigen. Als ich Sie darauf hingewiesen habe, dass ich auch ein Exemplar nach einem Verkehrsunfall vom Sachverständigengutachten bekommen würde, meinte Sie zu mir dass dies in diesem Fall „wie jetzt“ nicht üblich wäre. Ein Paar Tage später habe ich unseren Anwalt dann in schriftlicher Form darum gebeten uns ein Exemplar des Gutachtens zukommen zu lassen, mit dem Hinweis dass es unser Recht wäre zu wissen was über uns da drin steht. Am 08.12.2005 bekamen wir eine Rechnung unseres Anwalts über 43,27 EURO wenn wir eine Kopie des Gutachtens haben wollten sollten wir den Betrag überweisen, da wir das nicht eingesehen haben, haben wir uns dann ans Familiengericht gewandt und die haben uns ein Exemplar des Gutachtens unentgeltlich zukommen lassen! Nachdem wir dann gelesen haben was tatsächlich in dem Gutachten über uns geschrieben stand, wollten wir kurz vor der Anhörung den Anwalt wechseln. Wir hatten einen Termin bei einem anderen Anwalt vereinbart. Meine Frau war mit einem Bekannten zu diesem Termin gefahren. Während sie dem Anwalt den Fall schilderte, wollte er ihn auch übernehmen. Er hat sich dazu entschlossen, in Anwesenheit meiner Frau, Herrn Mevissen anzurufen. Er stellte dass Telefon auf mithören und Herr Mevissen sagte, das das Verfahren ja in kürze bevorstehen würde und er auch schon Prozesskostenhilfe beantragt und bewilligt bekommen hat und das ein Wechsel wohl unter diesen Umständen keinen Sinn für uns ergeben würde. Der Anwalt schloss sich der Meinung von Herrn Mevissen an und meinte, wenn das so ist wie Herr Mevissen das gesagt hat und er schon alles bewilligt bekommen hat, würde es mehr Sinn ergeben, die Sache mit Herr Mevissen bei Gericht zu beenden. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Wenn er aber dennoch den Fall noch übernehmen soll, müsste er allerdings um eine Vorauszahlung von 800,- Euro bitten und wir sollen es uns noch mal überlegen. Das war die nächste Lüge von unserem Anwalt. Er hat überhaupt keine Prozesskostenhilfe beantragt. Er wollte die Sache nur nicht aus der Hand geben, weil er mit der Gegenseite zusammen gearbeitet haben könnte, nur dass wir das leider erst viel zu spät bemerkt haben. Am 17.02.2006 war die zweite Anhörung bei dem Familiengericht in Mönchengladbach-Rheydt. Es waren anwesend, wir die Eltern mit unserem Anwalt, Frau Sauvigny und Frau Straub vom Jugendamt Mönchengladbach, die Verfahrenspflegerin Rechtsanwältin Frau Geuenich-Badort und der Amtsrichter Möller. Wir wurden von dem Richter gefragt, ob wir das Gutachten gelesen haben und uns dazu äußern wollen. Wir haben gesagt, dass das Gutachten zu 90% nicht der Wahrheit entspricht und das die meisten Angaben oder Äußerungen die wir angeblich gemacht haben sollten, gar nicht von uns waren und das der Gutachter uns das Wort im Mund umgedreht hat. Darauf meinte der Richter nur ob wir das Gutachten nicht gelesen hätten, wir wären nicht erziehungsfähig. Wir haben noch mal versucht darauf hinzuweisen, dass viele Angaben nicht stimmen und wir wollten, dass unser Kind wieder nach Hause kommt. Das Jugendamt schloss sich dem irrsinnigen Gutachten an und sagte, es sei inzwischen auch geklärt worden, dass unsere Tochter in der Wohngruppe auf Dauer bleiben kann. Die Besuchskontakte müssten dann noch im Anschluss geklärt werden, weil der Gutachter ja Einzelbesuche vorgeschlagen hat, weil ich „Herr Müller“ angeblich bei den Besuchen immer so dominant gewesen währe. Dann regte das Jugendamt das Gericht an uns die elterliche Sorge ganz zu entziehen. Sie hätten auch schon einen Vormund für unsere Tochter, der bereit ist, diese Aufgabe sofort zu übernehmen. Dieser Vormund wurde auch direkt namentlich benannt. Frau Almuth Dresler vom Vormundschaftsbüro, Königstraße.22, 41236.Mönchengladbach, Tel:02166/9906073, Fax:02166/43485. Die Geschäftsadresse des Gutachters Dr. Zoch lautet: Gerichtspsychologisches Institut Duisburg, Martinstraße.35, 47058.Duisburg, Tel:0203/3463324, Fax:02151/970828. Dann kam die Verfahrenspflegerin Frau Geuenich-Badort zu Wort. Sie schloss sich dem Gutachter ebenfalls an und sagte, dass es sich bei Jessica um ein extrem auffälliges Mädchen handelt und die Auffälligkeiten hätten sich nicht gebessert. Es sei offensichtlich, dass Jessica nicht in den elterlichen Haushalt zurück kann. Hinsichtlich der Besuchskontakte regte Frau Geuenich-Badort an zu überlegen, ob diese gegebenenfalls sogar ausgesetzt werden sollten. Nun kam unser Anwalt zu Wort und erklärte, dass er das Gutachten mit uns besprochen habe. Er sagte, er stimme mit der Verfahrenspflegerin überein, dass bei Jessica erhebliche Verhaltensstörungen vorliegen, ist jedoch der Auffassung, wenn schon eine Sorgerechtsentscheidung entsprechend dem Vorschlag des Sachverständigen getroffen werden sollte, die Besuchskontakte auszuweiten oder im bisherigen Rahmen fortzusetzen. Dann kam der Richter noch mal zu Wort und wollte schon den Termin für den Sorgerechtsentzug mitteilen, da lachte er auf einmal unseren Anwalt an und meinte zu ihm, jetzt hätte ich doch fast vergessen einen Termin zu machen, um dass Kind noch mal zu befragen. Das fehlte mir noch dann können die Müller ja noch mal wieder kommen. Dann wurde der Termin für Jessicas Anhörung auf den 10.03.2006, 13:30 Uhr, Saal 112 festgelegt. Das Jugendamt, die Verfahrenspflegerin und der Verfahrensbevollmächtigte der Kindeseltern sind hiermit mündlich geladen. Als wir danach draußen vor dem Gerichtsaal mit unserem Anwalt standen, hat er zu uns gesagt, tja, jetzt sind Sie auch noch das Sorgerecht los. Wir haben uns für seinen befremdlichen Einsatz bedankt und haben den Kontakt zu ihm abgebrochen. Als am 10.03.2006, bei der Anhörung von Jessica war auch anwesend. Auch all die anderen die vom Richter zuvor geladen waren. Nur unser Anwalt ist nicht gekommen. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Als Jessica an diesem Tag zum Gericht gebracht wurde, konnten wir vom Flurfenster des Gerichtes auf den Parkplatz sehen und haben deutlich bemerkt wie die Verfahrenspflegerin Frau Geuenich-Badort versuchte unsere Tochter zu verunsichern, sie zu verängstigen und einzuschüchtern. Dies haben wir am Verhalten von Jessica deutlich sehen können, als sie nach oben kam. Jessica ging mit geschlagenen Armen vor den Brustkorb und einem völlig verängstigten Blick mit dem Richter und der Verfahrenspflegerin ins Richterzimmer. Von Anfang an hat Jessica vor der Erzieherin Frau van Büren und Herr und Frau Neugebauer-Schöttner die meiste Angst, seitdem Sie in dieser Wohngruppe lebt. Nach der Befragung von Jessica sind die Erzieherin und Jessica sofort wieder gefahren. Wir konnten uns noch nicht einmal vom unserem Kind verabschieden. Jetzt hat der Richter von der Befragung Jessicas gesprochen. Jessica hätte gesagt, dass Sie wieder nach Hause möchte und dass er ihr erklärt habe, dass er in drei Wochen am 31.03.2006 darüber entscheiden würde. Uns gegenüber hat er klar zum Ausdruck gebracht, wie er entscheiden wird. Wir haben am gleichen Tag, ohne unseren Anwalt, mündlich beantragt, uns das Sorgerecht nicht zu entziehen, was von allen ignoriert wurde. Am 31.03.2006 wurde uns das Sorgerecht für unsere Tochter Jessica entzogen. Das Gericht beruft sich auf die falschen Angaben des Jugendamtes, weil meine Frau aufgrund des damaligen Streites in ein Frauenhaus gegangen wäre. Das sie aber dazu erpresst worden ist, war dem Richter vollkommen gleichgültig. Die Schwächen wurden vollends missbraucht. Nun die Zusammenfassung vom Gericht die wir vehement bestreiten: Seit dem 08.04.2004 befindet sich Jessica in der heilpädagogischen Intensivgruppe Achterhoek des Kinderheimes Schloss Dilborn in Kevelaer. Das Jugendamt trägt dazu vor, aus fachlicher Sicht sei die Unterbringung Jessicas in der Intensivgruppe unbedingt erforderlich, da andernfalls das Kindeswohl erheblich gefährdet wäre. Das Jugendamt hat daher den Entzug der gesamten elterlichen Sorge angeregt. Das Gericht hat ein Kinderpsychologisches Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Kindeseltern eingeholt. Wegen des Ergebnisses wird auf den Akteninhalt verwiesen. Nach Erstellung des Gutachtens durch den Sachverständigen beantragt das Jugendamt, den Eltern die elterliche Sorge zu entziehen und auf einen Privatvormund zu übertragen. Die Kindeseltern beantragen, den Antrag zurückzuweisen. Den Kindeseltern war antragsgemäß die elterliche Sorge für ihr Kind Jessica Müller, geboren am 21.05.1997 zu entziehen und auf einen Vormund zu übertragen. Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen(§§ 1666, 1666 a BGB). Diese Voraussetzungen sind vorliegend gegeben. Die Kindeseltern sind nicht erziehungsfähig mit der Folge, dass das Wohl von Jessica im Haushalt ihrer Eltern gefährdet währe. Der Sachverständige Dr. Dr .phil. Kt. med. Hans-Dieter Zoch, der dem Gericht seit vielen Jahren und aus einer Vielzahl von Verfahren als kompetenter Sachverständiger bekannt ist, ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Kindeseltern als erziehungsunfähig anzusehen sind. Er führt weiter aus, dass Jessica bei einer Betreuung durch die Eltern sowohl im somatischen wie auch im psychischen Bereich als kontinuierlich latent gefährdet anzusehen wäre. Er empfiehlt deshalb, Jessica weiterhin in der Fremdbetreuung zu belassen, und zwar in einer professionellen Heimsituation, wie sie derzeit gegeben ist. Die Verfahrenspflegerin schließt sich dem Antrag des Jugendamtes an. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Auch das Gericht sieht keine Veranlassung, den Ausführungen und Empfehlungen des Sachverständigen nicht zu folgen und sieht als einzige Maßnahme zur Gefahrenabwehr den Entzug der gesamten elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Vormund. Da der erkennende Familienrichter zugleich der zuständige Vormundschaftsrichter ist, konnte zugleich ein Vormund bestimmt werden. Das Gericht konnte insoweit bedenken frei dem Vorschlag des Jugendamtes folgen. Frau Dresler ist dem Gericht als Berufsvormünderin und Berufsbetreuerin bekannt. Die Kostenentscheidung folgt aus § 13 a FGG. Am 21.06.2005, haben wir ein Austauschgespräch mit dem Jugendamt Frau Sauvigny und Herr Neugebauer-Schöttner im Jugendamt Rathaus Rheydt gehabt. An diesem Tag wurde uns schon von Herrn Neugebauer-Schöttner gedroht, mit den Worten, „So wie es aussieht bekommen Sie Jessica sowieso nicht mehr wieder“. Diese Unterhaltung habe ich mit einem Diktiergerät aufgenommen. Die Befragung durch Dr. Zoch mit Jessica Müller fand am 21.07.2005 statt und am 10.10.2005 wurde das Gutachten fertig gestellt. Also wusste er schon vor der Fertigstellung des Gutachtens, wie es ausgehen würde. In einen Bericht vom 18.01.2006 steht, ich zitiere wörtlich: Frau van Büren berichtet, dass der Anhörungstermin im AG MG RY am 10.03.2006 für Jessica sehr belastend gewesen ist. Sie habe viel darüber erzählt. Das Frau von Büren und Frau Geuenich-Badort aber Schuld daran waren, das Jessica so aufgeregt und verängstigt war, weil Sie versucht haben auf Jessica bedrohend einzuwirken, stand natürlich nicht in dem Bericht. Wir haben Frau van Büren und Frau Geuenich-Badort um eine schriftliche Stellungnahme, zu dem Verhalten, am Tag von Jessicas Anhörung, gebeten. Leider haben wir keine Antwort bekommen. Dann steht da weiter: Am Folgetag habe ein Besuchskontakt mit den Eltern stattgefunden. Dieser sei gut verlaufen. Die Eltern hätten das laufende Gerichtsverfahren nicht zum Thema gemacht. Der darauf folgende Besuchstermin, 14 Tage später, am 25.03.2006, sei weniger positiv verlaufen. Herr und Frau Müller hätten wiederholt mit Jessica geflüstert und Jessica mit Themen konfrontiert, die sie verunsichern. Auf die Aufforderung der Erzieher, dieses zu unterlassen, reagierte Herr Müller sehr laut und aggressiv und machte gegenüber der FWG Schuldzuweisungen. Jessica reagiert mit lautem Schreien, schimpfte mit dem Vater und machte diesem wegen seines früheren und jetzigen Verhaltens Vorwürfe. Jessica offenbarte in den Folgetagen den Erziehern, dass sie nicht nach Hause möchte. Für Jessica ist die derzeitige Situation eine große Belastung, die sie sehr verunsichert. Bei dem letzten Besuchstermin am 25.03.2006, in dieser Wohngruppe hat uns Herr Neugebauer-Schöttner zu diesem Termin Rede und Antwort gestanden. Ich habe mit Herr Neugebauer-Schöttner über die Lügen und falschen Behauptungen diskutiert, die seine Frau und er und die Erzieher gemacht haben. Als ihm das zu viel wurde meinte er, ich kann ja meine Frau holen und dann könnten wir das ja gemeinsam besprechen. Ich habe ihm gesagt, bitte gehen Sie ihre Frau holen dann können wir gern gemeinsam über ihre lügen aus dem Gutachten reden. Aber seine Frau kam nicht. Als Jessica das Gespräch mitbekommen hat, hat Sie zu dem Heimleiter gesagt, “Ich hasse dich Hartmut“. Es war an diesem Tag kein Erzieher anwesend, wie es in dem Bericht steht. Weiter heißt es in diesem Bericht: Grundsätzlich konnte von allen Beteiligten festgehalten werden, das Jessica, die seit zwei Jahren in der FWG lebt, in ihrem Verhalten keine nennenswerten Fortschritte gemacht hat. Für Jessica ist ganz klar, dass wenn sie nach Hause kommen sollte, sie die gelernten Verhaltensregeln nicht mehr benötigt, da sie mit Protest und Druck ihren Willen dort bekommen wird. Dieses äußert Sie auch ganz klar. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Da das AG MG RY aufgrund des Gutachtens eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt ausschließt, müssen jetzt Strukturen geschaffen werden, die Jessica in der FWG einen festen Rahmen und somit Sicherheit geben. Das heißt, das Kind so lange unter Druck setzen und psychisch fertig machen bis es so funktioniert wie die es wollen, und es gefügig pariert. Weiter mit dem Bericht: Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Besuchskontakte für Jessica sehr belastend sind. Der Gutachter hält eine Neuregelung der Besuchskontakte für dringend erforderlich. Daher wurde beschlossen, dass zukünftig 1 Mal monatlich ein Besuchskontakt für die Dauer von 2 Stunden für beide Elternteile, jedoch außerhalb der Wohngruppe, stattfinden soll. Der Besuchskontakt soll entweder in einer Institution in MG oder ersatzweise in den Gebäuden des Schloss Dilborn stattfinden. Die Kontakte werden durch Fachkräfte der jeweiligen Institution begleitet. Im Klartext heißt das, da das Kind nach so langer Zeit immer noch nach Hause möchte, müssen wir alles daran setzen, dieses Verlangen zu unterdrücken, und wenn wir das Kind dabei kaputt machen, dann kommt es eben in die Psychiatrie, Hauptsache wir behalten unser Recht. Weiter heißt es in dem Bericht: Der Besuchskontakt am 08.04.2006 fällt somit aus. Am 12.04.2006 findet ein gemeinsames Gespräch im Jugendamt Volksgarten mit der zuständigen Kollegin Frau Strauch und der Vormünderin Frau Dresler statt. Dort werden die Eltern über die Änderungen, die im Hilfeplangespräch besprochen wurden, informiert. Bezüglich der Telefonkontakte wurde deutlich, dass Jessica diese weiterhin nutzt, um Bestellungen von Süßigkeiten und Spielzeug aufzugeben. Die Gespräche verlaufen, trotz Vorbereitung mit Jessica, für Jessica sehr unbefriedigend. Eine Reduzierung der Telefonkontakte, die bislang mindestens 1 Mal in der Woche Dienstags und in der Woche, in der kein Besuchskontakt stattfindet, zusätzlich noch Samstagvormittags stattfinden, wäre für Jessica sehr hilfreich. Sie fühlt sich oft gezwungen, das Gespräch künstlich in die Länge zu treiben, fragt vermehrt, ob Sie jetzt fertig sei und genug erzählt habe und macht nach jedem Telefonat einen erleichterten Eindruck. Da die Telefonkontakte zudem immer wieder von den begleitenden Erziehern unterbrochen werden müssen, da Herr Müller Themen einbringt, die nicht für Jessica bestimmt sind, sind diese für Jessica eine zusätzliche Belastung. Daher wurde angeregt, die Telefonkontakte ebenfalls zu minimieren, Zukünftig finden die Telefonate 1 Mal monatlich, 14 Tage nach dem Besuchskontakt, Freitagabend um 17:30 Uhr statt. Sollten die Eltern sich nicht an die vereinbarte Zeit halten, fällt der Kontakt ersatzlos aus. Jessica war immer froh mit uns telefonieren zu können und wir haben ihr immer nur Antworten gegeben, wenn Sie uns was gefragt hat. Denn im Gegensatz zu diesen Menschen, haben wir unsere Tochter nie angelogen. Das ist nicht unsere Art und wenn Jessica uns was gefragt hat, haben wir ihr nur ehrlich geantwortet, denn da wird sie ja schon genug belogen und unterdrückt. In dem Bericht heißt es weiter: Bezüglich des Antrags auf Abklärung der Zugehörigkeit zur Personengruppe nach §35a
KJHG wurde Frau Dresler der auszufüllende Antrag überreicht. Sie wird als Vormund
diesen Antrag unterschreiben und an das Versorgungsamt Duisburg weiterleiten. Eine
Kopie erhält das Jugendamt für die Akten.
Um Jessicas extrem auffälliges Verhalten zu erklären, bedarf es einer wiederholten
Vorstellung in einer Kinder und Jugendpsychiatrie. Die Mitarbeiter der Einrichtung werde
diesbezüglich mit der Außenstelle Geldern der Psychiatrie Bedburg-Hau Kontakt
aufnehmen. Dort sollte zudem der weitere therapeutische Bedarf abgeklärt werden.
2. Welche Ziele wurden erreicht/teilweise erreicht/nicht erreicht?
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach
Im Hinblick auf die/den Minderjährige/n/junge/n Volljährige/n
-Jessica lernt in der Gruppe adäquates Erziehungsverhalten
-Jessica lernt sich an Regeln zu halten
-Jessica erfährt Grenzen und Struktur
-Jessica wird gefördert
-Jessica wird zur 35a Begutachtung vorgestellt
-Jessica soll erneut in eine Jugendpsychiatrische Einrichtung zwecks Abklärung
-Besuchs und Telefonzeiten werden wie im Gutachten empfohlen eingeschränkt
Im Hinblick auf die Familie
-Jessica wird nach Stand des Gutachtens nicht in den Haushalt der Eltern zurückkehren
-die elterliche Sorge wurde den Eltern entzogen und auf Frau Dresler als Vormund
übertragen
3. Weitere, ggf. veränderte Ziele, Handlungsschritte
x Verbleib bis zur Verselbständigung

Alle Beteiligten erhalten eine Ausfertigung der Hilfeplanfortschreibung. Diese
Fortschreibung hat Bestand, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich
Einwände hiergegen erhoben werden.
Im Auftrag Frau Sauvigny und Frau Strauch

Nachdem man uns mit Lügen, Falschbehauptungen und Beschuldigungen zuerst das
Aufenthaltsbestimmungsrecht und durch ein irrsinniges Gutachten das Sorgerecht entzogen
hat und uns drei wie die letzten Menschen abgestempelt hat, kann man unserer Tochter jetzt
den Rest geben, um ihr das letzte bisschen Selbstvertrauen und eigenen Willen auch noch zu
nehmen und Sie gefügig machen. Und das alles nur zum Wohle des Kindes.
Nach dem Sorgerechtentzug sind wir zu einem anderen Anwalt gegangen. Die Anwaltskanzlei
Drewes, Brucknerallee.104, 41236.Mönchengladbach. Tel:02166/41156, Fax:02166/47820
sollte uns nun vertreten. Wir hatten einen Termin zum 13.04.2006 vereinbart. Wir haben das
Gutachten von Dr. Zoch mitgenommen. Er meinte dann zu uns, das er den Amtsrichter Möller
gut kennen würde und mal mit im darüber reden wird. Vorsorglich würde er beim
Oberlandesgericht, Cecilienallee.3, 40474 Düsseldorf, Widerspruch einlegen. Am 27.04.2006
hat Herr Drewes dann beim OLG die Beschwerde eingelegt. Ein Paar Tage später hatten wir
wieder einen Termin bei Herr Drewes. Er sagte, er habe mit dem Richter Möller gesprochen
und sich auch das Gutachten ein wenig durchgelesen und er werde die Beschwerde beim OLG
zurückziehen. Wir würden Gefahr laufen, wenn wir das mit dem Widerspruch durchziehen
würden und unsere Tochter dadurch vielleicht gar nicht mehr sehen würden.
Er kenne auch Dr. Zoch, der immer so dicke Gutachten schreiben würde und dagegen schwer
anzukommen sei. Er gab uns den Ratschlag ein Jahr abzuwarten und Gras über die Sache
wachsen zu lassen um dann erneut das Sorgerecht zu beantragen.
Danach hatten wir es aufgegeben noch einen anderen Anwalt auf zu suchen, die in
Mönchengladbach waren sich alle irgendwie einig und Dr. Zoch scheint in Mönchengladbach,
irgendwie so etwas wie diplomatische Immunität zu genießen. Wir haben durch
Eigenrecherche einige Menschen in den letzten Monaten kennen gelernt, die ebenfalls von Dr.
Zoch begutachtet wurden und deren Familien auch dadurch zerstört wurden.
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Anscheinend wissen die Richter hier ganz genau was Sie tun um für das Jugendamt und die
Kinderheime (Schloss Dilborn) und andere Psychiatrien, für Nachschub zu sorgen. Wie sollen
sonst die vielen Pädagogen, die in Mönchengladbach ausgebildet werden, genug Arbeit haben.
Wir haben danach trotzdem nicht aufgeben wollen, wir haben wegen unserem damaligen
Rechtsanwalt Mevissen bei der Rechtsanwaltskammer in Düsseldorf Beschwerde eingelegt.
Mit dem Ergebnis das unsere Beschwerde als unbegründet zurück gewiesen wurde und wenn
uns durch den Rechtsanwalt ein Schaden entstanden wäre, der zu vermeiden gewesen wäre,
müssten wir eine Zivilklage bei Gericht einreichen.
Beschwerde eingelegt am 12.03.2006, Beschwerde abgelehnt am 18.04.2006.
Aktenzeichen IV A 306/06
Anschrift der Kammer: Freiligrathstraße.25, 40479. Düsseldorf,
Tel:0211/49502-0, Fax:0211/49502-28.
Am 29.05.2006 haben wir ein zweites Mal gegen Rechtsanwalt Mevissen Beschwerde
eingelegt, Aktenzeichen IV A 840/06, und wieder wurden wir abgelehnt.
Am 16.07.2006 haben wir eine Petition beim Düsseldorfer Landtag eingereicht. In der Sitzung
vom 23.01.2007 wurde folgender Beschluss gefasst. Ein Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Jugendamtes der Stadt Mönchengladbach ist nicht festzustellen.
In dem Verfahren 19 F 76/04, verbunden mit 19 F 109/04, des Amtsgericht
Mönchengladbach-Rheydt sind Entscheidungen ergangen, die der Petitionsausschuss wegen
der den Richterinnen und Richtern durch Artikel 97 des Grundgesetzes verliehenen
Unabhängigkeit nicht überprüfen oder aufheben kann.
Im Übrigen haben die Eheleute Müller das ihnen zustehende Rechtsmittel gegen die
Entscheidung des Amtsgerichts zurückgenommen.
Dazu möchten wir festhalten dass wir ja damals nicht die Rechtsmittel zurückgenommen
haben, sondern unser Rechtsanwalt Drewes. Deswegen und wegen den anderen Sachen die
damals gegen uns schief gelaufen sind, wollten wir vor dem Ausschuss eine persönliche
Anhörung haben, die man uns leider nicht gewährt hat.
Außerdem, wer hat den die Gesetze der richterlichen Freiheit geschaffen, genau die Leute die
uns die Absage erteilt haben.
Hier einen Auszug der Petition:
Der Petitionsausschuss sieht keinen Anlass, der Landesregierung (Justizministerium,
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration) Maßnahmen zu empfehlen.
Die Eheleute Müller erhalten je eine Ausfertigung der Stellungnahme des Justizministeriums
vom 25.09.2006 sowie des dazugehörigen Berichts der Präsidentin des Landgerichts
Mönchengladbach vom 24.08.2006.
Die Bearbeitung ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl
von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Veuskens
Adresse: Landtag Nordrhein-Westfalen, Petitionsausschuss, Dienstgebäude Platz des
Landtags.1, Postfach 10 11 43, 40002. Düsseldorf. Tel:0211/884-0, Fax:0211/8843004.
Geschäftszeichen unserer Petition lautet: I.3/14-P-2006-04159-00.

Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Am 27.01.2007 haben wir Widerspruch beim Petitionsausschuss eingelegt, unter dem
Geschäftszeichen: I.3/14-P-2006-04159-01
erhielten wir folgendes Schreiben.
Düsseldorf den 05.02.2007 Jugendhilfe-Sorgerecht
Ihre Eingabe vom 27.01.2007, eingegangen am 29.01.2007

Sehr geehrte Eheleute Müller,
der Petitionsausschuss wird ihr Vorbringen im Rahmen seiner Möglichkeiten und Befugnisse
sorgfältig prüfen. Grundsätzlich wird dies bei der Vielzahl der vorliegenden Petitionen einige
Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie, dafür Verständnis zu haben und sich zunächst zu
gedulden.
Ihr Anliegen wird vom Petitionsausschuss beraten und das Beratungsergebnis in einem
Beschluss zusammengefasst, das Ihnen übersandt wird.
Da die Bearbeitung der Petitionen in der Regel die Einsichtnahme von Akten und sonstigen
Unterlagen erforderlich macht, die möglicherweise dem Datenschutz unterliegen, gehe ich
davon aus, dass Sie mit der Einsichtnahme in die entsprechenden Vorgänge einverstanden
sind.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (z.B. Klagen,
Einspruch, Widerspruch) durch das Einreichen einer Petition nicht ersetzt werden. Sie müssen
daher selbst entscheiden, ob Sie von möglichen Rechtsmitteln oder Rechtsbehelfen Gebrauch
machen wollen.
Sollte sich Ihre Anschrift ändern oder sollte sich Ihr Anliegen inzwischen erledigen, wäre ich
Ihnen für eine kurze Mitteilung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Howe
Am 01.03.2007 kam dann folgendes Antwortschreiben.
Ihre Eingabe vom 27.01.2007, eingegangen am 29.01.2007
Jugendhilfe Dienstaufsichtsbeschwerden

Sehr geehrte Eheleute,
der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 27.02.2007 Ihr Vorbringen beraten und
hierüber folgenden Beschluss gefasst:
Die weitere Petition enthält kein neues Vorbringen. Es muss daher beim Beschluss des
Petitionsausschusses vom 23.01.2007 verbleiben.
Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl
von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Allen
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Am 10.04.2007 haben wir eine Petition nach Berlin geschickt, worauf wir folgende Antwort
bekamen.
Adresse: Platz der Republik.1, 11011 Berlin, Tel:030/227-39346, Fax:030/227-30013
Pet 3-16-17-2004-022903
Schreiben vom 16.04.2007

Eheleute
Sabine und Frank Müller
Johannesstraße.56
41061.Mönchengladbach
Betr.: Beschwerden über Kommunalbehörden und sonstige der Landesaufsicht
unterstehende Einrichtungen
Bezug:
Ihr Schreiben vom 11.04.2007
Sehr geehrte Frau Müller,
sehr geehrter Herr Müller,
für Ihr Schreiben danke ich Ihnen.
Hierzu möchte ich Ihnen zunächst folgenden Hinweis geben:
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages ist gemäß Artikel 17 des
Grundgesetzes beschränkt auf die Behandlung von Bitten zur Bundesgesetzgebung und
Beschwerden über Behörden, die staatliche Tätigkeit auf Bundesebene ausüben.
Für Angelegenheiten der Jugendämter und Fragen der Heimaufsicht ist die Zuständigkeit der
Landesvolksvertretung gegeben. Insoweit kann der Petitionsausschuss des Deutschen
Bundestages leider nicht für Sie tätig werden.
Ich habe daher Ihre Eingabe- Ihr Einverständnis voraussetzend- an den
Landtag Nordrhein- Westfalen
Petitionsausschuss
Postfach 101143
40002 Düsseldorf
abgegeben und bitte Sie, weitere Zuschriften in dieser Angelegenheit ebenfalls dorthin zu
richten.
Mit freundliche Grüßen
Im Auftrag
Sonja Schuffla
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Am 02.05.2007 erhielten wir unter dem Geschäftszeichen: I.3/14-P-2006-04159-02, den
selben Wortlaut wie im Schreiben vom 05.02.2007, auch wieder von Frau Howe, die Eingabe
von Berlin kam am 23.04.2007 in Düsseldorf an.
Am 25.05.2007 erhielten wir folgendes Antwortschreiben von Düsseldorf.
Eheleute Auskunft erteilt: Herr Widera
Frank und Sabine Müller Tel:0211/884-2411
Johannesstraße.56 E-Mail: petitionsausschuss
41061.Mönchengladbach @ landtag.nrw.de
Geschäftszeiche:I.3/14-P-2006-04159-02
Ihre Eingabe vom 10.04.2007, eingegangen am 23.04.2007
Jugendhilfe Dienstaufsichtsbeschwerden

Sehr geehrte Eheleute Müller,
der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.05.2007 Ihr Vorbringen beraten und
hierüber folgenden Beschluss gefasst:
Auch nach erneuter Prüfung der Sach- und Rechtslage sieht der Petitionsausschuss keinen
Anlass, seine Beschlüsse vom 23.1. und 27.02.2007 zu ändern.
Weitere Eingaben in dieser Angelegenheit sind zwecklos und werden nicht mehr beantwortet.
Die Bearbeitung Ihrer Petition hat längere Zeit in Anspruch genommen. Bei der großen Zahl
von Bitten und Beschwerden ließ sich die Verzögerung leider nicht vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Allen
Das war das Ergebnis mit der bitte um Hilfe von unserer Regierung.
Danke Schön liebe Landsleute, vielen vielen Dank!!!
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Dann haben wir wegen dem Gutachten von Dr. Zoch 03.08.2006 Beschwerde bei der
Psychotherapeutenkammer eingelegt.
Worauf wir folgendes Schreiben bekamen:
Eheleute
Frank und Sabine Müller Kontakt: Bianca Eisner
Johannesstraße.56 Telefon:0211-522847-17
41061.Mönchengladbach Fax:0211-522847-47
E-Mail: [email protected]
Unser Zeichen: 06/7110/P.K./fe
Datum: 11.08.2006
Ihre Beschwerde über Dr. Hans-Dieter Zoch Willstätterstraße 10
40549 Düsseldorf
Sehr geehrte Frau Müller,
sehr geehrter Herr Müller, Telefon 0211-522847-0
Fax 0211-522847-15
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Beschwerdeschrift vom
03.08.2006 nebst Anlagen. [email protected]
www.ptk-nrw.de
Bevor in dieser Sache eine Stellungnahme von Seiten der Apotheker-und Ärztebank
Kammer erfolgt, bitten wir Sie, eine Kopie des von Herrn Köln
Dr. Zoch angefertigten Gutachtens einzureichen. BLZ 370606 15
Konto 0005 147 999
Wir werden uns dann wieder bei Ihnen melden.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer NRW
Im Auftrag
Marion Ferres
Am 13.08.2006 haben wir das komplette Gutachten der Psychotherapeutenkammer zugefaxt.
Am 25.02.2007 haben wir Telefonisch nach einer Sachstandsmitteilung gefragt, worauf wir
am 27.02.2007 folgendes Antwortschreiben erhalten haben.

Ihre Beschwerde über Dr. Hans-Dieter Zoch
Sehr geehrte Frau Müller,
sehr geehrter Herr Müller,
wir kommen zurück auf Ihre Sachstandsanfrage vom 25.02.2007.
Leider konnte eine Überprüfung Ihrer Beschwerde auf einen möglichen Berufsverstoß noch
nicht erfolgen, weil Sie uns bisher das erbetene, von Ihnen kritisierte Gutachten noch nicht zur
Verfügung gestellt haben. Wir verweisen insoweit auf unser Schreiben vom 11.08.2006.
Sobald das Gutachten vorliegt, kommen wir nach Überprüfung auf die Sache zurück.
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marion Ferres
Nachdem wir durch die Sendebestätigung unseres Faxgerätes, nachgewiesen haben, das wir
das Gutachten bereits am 13.08.2006 haben zukommen lassen haben wir folgendes
Antwortschreiben erhalten.
Eheleute
Sabine und Frank Müller
Per Email: [email protected]
Datum 07.03.2007
Ihre Beschwerde über Dr.Hans-Dieter Zoch
Sehr geehrte Frau Müller,
sehr geehrter HerrMüller,
in der vorbezeichneten Angelegenheit ist aufgrund eines Büroversehens erst jetzt festgestellt
worden, dass das Gutachten bereits am 13.08.2006 an die Kammer geschickt wurde.
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
Wir werden das Gutachten nunmehr prüfen und kommen unaufgefordert auf die
Angelegenheit zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marion Ferres
Dann bekamen wir am 08.03.2007 noch eine E-Mail von Frau Bianca Eisner, mit folgendem
Text.
Sehr geehrte Frau Müller,
sehr geehrter Herr Müller,
beiliegend übersenden wir Ihnen unser Anschreiben vom gestrigen Tage. Ich hatte Ihnen ja
bereits im Telefonat mitgeteilt, dass das Gutachten hier im Hause vorliegt und wir nach
Überprüfung unaufgefordert auf Sie zukommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bianca Eisner
Psychotherapeutenkammer NRW
Willstätter Str.10
40549.Düsseldorf
Tel: 0211/522847-17
Fax:0211/522847-15
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Da wir das ganze Verhalten schon sehr merkwürdig fanden, haben wir am 15.03.2007 noch eine schriftliche Anfrage geschickt, von der wir erst mal keine Antwort erhalten haben. Wir haben folgenden Text geschrieben. Frank und Sabine Müller Mönchengladbach den 15.03.2007 Johannesstraße.56 41061.Mönchengladbach Tel-Fax: 02161/4076030 E-Mail:[email protected] Betreff: 06/7110/P.K./fe Sehr geehrte Frau Eisner, wir haben Ihnen das Gutachten von Dr. Hans-Dieter Zoch bereits am 13.08.2006 gefaxt, das ist nun schon sieben Monate und zwei Tage her! Wir würden gerne von Ihnen wissen, wie viel Zeit Sie noch brauchen bis ein Ergebnis endgültig vorliegt! Wir schicken Ihnen noch Informationen mit, um Ihnen zu zeigen wie man mit uns und dem Kind umgegangen ist! Wenn Sie persönliche Unterlagen, Beweise von uns haben wollen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Mit freundlichen Grüßen Familie Müller Danach haben wir wieder bis Mitte Mai auf ein Ergebnis gewartet, und haben dann noch mal Schriftlich nachgefragt mit folgendem Text. Frank und Sabine Müller Mönchengladbach den 19.05.2007 Johannesstraße.56 41061.Mönchengladbach Tel-Fax:02161/4076030 Betreff: 06/7110/P.K./fe E-Mail:[email protected] An Frau Bianca Eisner oder dessen Vertretung, Sehr geehrte Damen und Herrn der Psychotherapeutenkammer Düsseldorf. Wir haben Ihnen am 13.08.2006 ein Gutachten von Dr.Hans-Dieter Zoch zukommen lassen, mit der bitte dieses zu Überprüfen, was uns von Frau Bianca Eisner auch zugesichert worden ist das diese Überprüfung durch einen Rechtsanwalt durchgeführt werden sollte. Im Januar dieses Jahres habe ich „Herr Müller“ telefonisch Angefragt, wann wohl mit einem Ergebnis zu rechnen währe, worauf man mir mitteilte, dass das Gutachten wohl noch nicht vorliegen würde und ich möchte es ihnen doch bitte zukommen lassen. Nachdem ich Ihnen den Nachweis erbracht habe, durch die Sendebestätigung meines Faxgerätes, das sie das Gutachten bereits am 13.08.2006 erhalten haben, kam dann auf einmal von Ihnen die Info, das wohl ein Bürofehler ihrerseits aufgetreten währe und das Gutachten nun zur Überprüfung einem Rechtsanwalt vorgelegt werde, nun das ist schon wieder fast vier Monate her. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Wir werden langsam das Gefühl nicht los das wir von Ihnen hingehalten werden, für eine
Stellungnahme ihrerseits, wären wir Ihnen sehr dankbar.
Und wir möchten sie auch darum bitten uns mitzuteilen, wann mit Ergebnissen wegen des
Gutachtens zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Müller Sabine Müller
Nach diesem Schreiben haben wir am 22.05.2007 folgendes Antwortschreiben erhalten.
Eheleute
Sabine und Frank Müller
Johannesstraße.56 Datum: 22.05.2007
41061.Mönchengladbach
Beschwerde über Herrn Dr. Hans-Dieter Zoch
Sehr geehrte Frau Müller,
sehr geehrter Herr Müller,
in der vorbezeichneten Angelegenheit können wir Ihre Ungeduld einerseits verstehen, bitten
aber anderseits auch um Verständnis dafür, dass Ihre Beschwerde anhand eines immerhin 132
Seiten fassenden Gutachtens überprüft werden muss.
Dies erfordert Zeit und mithin auch ein wenig Geduld von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle der Psychotherapeutenkammer NRW
Im Auftrag
Marion Ferres
Bis zum 15.12.2007 haben wir noch kein Ergebnis, oder Schreiben von der Kammer.
Im September haben wir uns bei dem Heimkinderverband Deutschland beschwert, weil
unserem Kind schon wieder der Arm gebrochen wurde. Daraufhin hat der Heimkinderverband
einen Strafantrag und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Kleve, Ringstr. 13, 47533 Kleve,
gestellt.
Aktenzeichen: 201 UJs 13/07
Nachdem nun vier Jahre erfolglose Versuche an unserer Tochter durch „Profis“ versucht
wurden, haben wir bei Gericht einen Antrag gestellt, die elterliche Sorge wieder auf uns zu
übertragen. Amtsgericht Mönchengladbach Rheydt, 41236 Mönchengladbach, Brucknerallee
115, Aktenzeichen 19 F 298/07
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach An das Familiengericht Mönchengladbach Rheydt Brucknerallee 115 41236.Mönchengladbach Geschäfts-Nr.: 4 VII 330/00 Gegendarstellung
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, das Sie mir die Möglichkeit eingeräumt haben, zu dem Schreiben vom 09.11.2007 aus dem Betreuungsbüro PaS Mönchengladbach, Königstrasse 22, 41236 Mönchengladbach, Frau Allmuth Dresler, Stellung zu nehmen. Unser wissen nach fühlt sich Jessica Müller (unsere Tochter) in diesem Kinderheim nicht wohl, wie im Schreiben vom 27.10.2007 zu lesen ist. Frau Dresler hat es erst nach mehrmaligen Schreiben für nötig gehalten, unsere Tochter aufzusuchen und die Umstände in der sie lebt, zu erfragen. Das Wohl des Kindes ist in keinem Ihrer Schreiben erwähnt. Für sie ist unser Kind ein „Verfahren“ an dem die Eltern ausgeschlossen werden sollen. Das Betreuungsbüro (Vormund) liegt 62 Km zum Kind entfernt und wurde wahrscheinlich bisher nur am 07.11.2007 von Frau Dresler aufgesucht. Ihre „Einschätzung“ das Kind fühlt sich da wohl und akzeptiert es als ihr Zuhause, zeugt von unerträglicher Ignoranz, da sie unsere Tochter gar nicht kennt. Sie ist auch nicht darüber informiert, wie die Besuchskontakte in Dilborn ablaufen. Seit längerer Zeit werden Praktikanten mit dieser Aufgabe vertraut, unser Kind von Kevelear/ Achterhoek nach Brüggen/Dilborn 52 km(einfache Strecke) zu den Besuchsterminen zu fahren. Bei einer eins zu eins Betreuung ist es sehr verwunderlich, das eine Zwanzigjährige, die ja selber noch fast ein Kind ist, eine Erzieherin ersetzen soll. Das geht schon seit Monaten so, dass wir keinen Erzieher aus der Gruppe antreffen. Sie gehen gezielt der Gesprächsbereitschaft unserseits aus dem Weg. Systematisch werden wir heimtückisch durch die Jugendhilfe „Schloss Dilborn“ unserer Menschenrechte beraubt. Aber auch die Rechte des Kindes werden immer mehr eingeschränkt. Alles nur, um die Vorfälle damals in Viersen zu vertuschen. Ohne unser Wissen wird unsere Tochter in einer Jugendpsychiatrie in Geldern eingegliedert um den nächsten Schritt des Elternentzuges vorzubereiten. Das Gutachten von Dr. med. Raupp aus Wesel ist uns nicht bekannt und soll beim Jugendamt Mönchengladbach vorliegen. Wir betonen noch mal in aller Deutlichkeit, dass unser Kind nicht behindert ist. Dies wird auch von einem anderen Psychologen so gesehen. Wir als Eltern, lehnen ausdrücklich, jegliche Medikation an unsre Tochter Jessica Müller ab. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich bzw. strafrechtlich verfolgt. Die „Hoffnungen“ von Frau Dresler zeugen von Unverstand und Inkompetenz und wir stellen den Antrag den Vormund abzusetzen. Vier Jahre Jugendhilfe mit dem Resultat der Ratlosigkeit und die vermutliche Vorbereitung der Einweisung in einer Psychiatrie kann nicht das Ergebnis sein. Ich fordere das Gericht auf, unsere Tochter vorzuladen und den angeblichen Schwerbehindertenstatus zu überprüfen. Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Dem Kinderausweis so viel Raum einzuordnen halten wir für sehr bedenklich, zumal das Kind
den Ausweis nicht mit sich führt. Dies soll wohl als Druckmittel gelten genau so wie der
Entzug eines Spielzeuges(Gameboy). Der Schule werden vom Heim die Repressalien
vorgeschrieben, um Jessica Müller gefügig zu machen. Diese Vorgehensweise und
Manipulation der Schule halten wir für sehr fragwürdig.
Warum Jessica schon wieder die Klasse in der Schule wechseln musste, wird von uns noch
geprüft. In Anlage erlaube ich mir das Zeugnis von der alten Klassenlehrerin beizufügen. Hier
ist deutlich die positive Entwicklung unserer Tochter zu erkennen.
Dass sie nun das einzige Mädchen in der Klasse ist macht uns große Sorgen, da die
Mitschüler wohl alle selber gestört sein könnten.
Ein Antrag, auf eine jährliche Untersuchung der körperlichen Unversehrtheit und im
Besonderen die Virginität unserer zehnjährigen Tochter ist beim Jugendamt gestellt worden.
Die sexuellen Übergriffe in der Schule wollen die Verantwortlichen nicht bemerkt haben, was
uns sehr kritisch ist. Die Staatanwaltschaft in Kleve ermittelt.
Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass das Heim „Schloss Dilborn“ wegen seiner
unrühmlichen Vergangenheit in Rundfunk, Presse und Fernsehen in Erscheinung getreten ist.
Gegen die überlebenden Opfer der Massaker und Folter dieses Heimes versucht der Orden
heute noch vorzugehen, bislang aber ohne Erfolg. Auch die erwähnte Psychiatrie Bedburg Hau
ist durch Elektroschocks berühmt, berücksichtigt gewesen. Siehe www.hermine-schneider.de
Viele Opfer sind mittlerweile im Internet bekannt, die nach der psychiatrischen Behandlung
ein ganz normales Leben führen müssen, doch durch die Klinik, für ihr Leben zerstört wurden.
Vier Jahre ist unser Kind dem Terror in den verschieden Wohngruppen ausgesetzt und fühlt
sich nur in den Stunden wohl, wenn wir zu Besuch da sind.
Jedes Kind hat die Möglichkeit nach einem Stress sich zu erholen. Dies wird unserem Kind
aber nicht eingeräumt. Morgens Stress in der Schule, nachmittags Stress in der Gruppe. Selbst
Frau Dresler bestätigt diesen Umstand in ihrem Schreiben. Das Kind kann überhaupt nicht zur
Ruhe kommen. Verbote, Bindungsstörungen, psychische gestörte Heiminsassen und Stress
stellen ihren Alltag dar. Die Studie der Ulmer Uniklinik bestätigt, dass jedes zweite Heimkind
psychisch gestört ist und dies nicht erkannt wird. In diesem Umfeld soll unsere Tochter
aufwachsen!
Wir stellen daher den Antrag die elterliche Sorge wieder auf uns zu übertragen.
Unsere Wohnung ist zum Besten des Kindes eingerichtet und wir haben die Probleme aus der
Vergangenheit nicht mehr. Wir werden alle Forderungen des Jugendamtes dabei einhalten.
Alle Vermutungen aus dem Gutachten von Dr. Zoch am 10.10.2005 haben sich nicht bestätigt
und werden Vehement bestritten. Sie dienten legendlich dem Kindesentzug. Ich bitte auch,
nicht weiter daraus zu Zitieren.
Uns demütigt Frau Dresler mit Schreiben, uns wäre das Sorgerecht entzogen worden und dem
Amtsgericht belehrt sie gleichermaßen. Sie hat keine Vorstellung wie es im Sommer 2008 mit
Jessica weiter gehen wird. Sie rügt, wir hätten zu viele Schreiben erstellt und die Pferde
aufgescheucht. Sie fühlt sich belästigt. ruft das Amtgericht an um auf ihre Inkompetenz zu
untermauern. Wir befürchten daher, dass unsere Tochter für ihr ganzes Leben durch den
Träger Maria Hilf GmbH und Schloss Dilborn zerstört wird, wie in vielen, vielen anderen
Fällen.
Wir möchten eine Zusicherung des Amtsgerichtes und des Vormundes haben dass unsere
Tochter unter Fremderziehung in Schloss Diolborn und deren Außenwohngruppen nicht
misshandelt wird oder dem Psychoterror ausgesetzt wird.
In Halle werden die Heimkinder fast alle wieder nach Hause geschickt. Auch
Mönchengladbach sollte diesen Schritt überlegen.
Frank und Sabine Müller, Johannesstraße.56, 41061 Mönchengladbach Dagmar Szabados, Oberbürgermeisterin der Stadt Halle "Es darf nicht heißen: einmal Heim - immer Heim. Natürlich gibt es Familien, die kaputt sind. Aber wir können nicht davon ausgehen, dass, wenn einmal ein Problem in der Familie war, das Problem immer bleibt." Vielen Dank für Ihre Bemühungen für das Beste unserer Tochter Jessica Müller(10) Mit vorzüglicher Hochachtung Frank Müller Am 15.12.2007 habe ich durch ein Telefonat mit meiner Tochter erfahren das die Medikation durch die Klinik in Geldern begonnen hat. LVR Rheinische Kliniken Bedburg-Hau, Bahnstraße 6, 47551 Bedburg-Hau,,Telefon 02821 / 81- 0, Fax 02821 / 81-1098 Risperdal wird unserem Kind ohne Genehmigung eingeflösst. Ein Medikament das erst ab 16 Jahren erlaubt ist. Unsere Tochter ist aber erst zehn! Es ist ein neues Aktenzeichen 19 F 298/07 im Gericht Mönchengladbach/Rheydt angelegt worden. Sofort haben wir folgenden Eilantrag verfasst Frank und Sabine Müller Johannesstraße.56 41061 Mönchengladbach Tel-Fax:02161/4076030 E-Mail:[email protected] An das
Familiengericht
Mönchengladbach Rheydt
Brucknerallee 115
41236.Mönchengladbach
Geschäfts-Nr.: 19 F 298/07

Source: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/petition-jessica-mueller.pdf

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En los tiempos modernos, estos instrumentos de crédito se han convertido en una herramienta importante para las transacciones comerciales, ya que las mismas están contempladas en el Código de Comercio, lo cual hace posible su cobro. Para la elaboración de la presente investigación se procedió al análisis de variadas fuentes de información que permitieron su desarrollo de la maner

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Z Kardiol 89:508–512 (2000)© Steinkopff Verlag 2000R E VA S K U L A R IS AT IO N S S T R AT E G I E N Perkutane transluminale Zusammenfassung Die Behand- Summary In cases with protected Koronarangioplastie – Ergebnisse des Deutschen PTCA-Registers In Gedenken an meinen großen Lehrerund Vorbild Prof. Dr. med. K.-L. Neuhausgrafts to either left coronary artery. Dr. med. S. Mi

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